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Eine Krankenversicherung ist obligatorisch, um in Frankreich zu studieren
Nicht-EU-/EWR-Bürger (Drittstaatsangehörige)
Studenten aus Drittländern sind diejenigen, deren Nationalität nicht die Europäische Union oder ein Land außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums ist.
Studenten unter 28 Jahren, die mindestens 4 Monate in Frankreich studieren, können in die französische Sozialversicherung aufgenommen werden. Unter 4 Monaten ist eine private Krankenversicherung erforderlich.
Studenten über 28 Jahre, die mindestens 4 Monate und länger in Frankreich studieren, können (ohne Garantie) eine Registrierung bei der französischen Sozialversicherung beantragen. Werden sie nicht akzeptiert, ist eine private Krankenversicherung erforderlich.
Eine private Kranken- und Assistanceversicherung während Ihres Aufenthaltes in Frankreich wird dringend empfohlen, auch wenn Sie aus diesen Gründen in der französischen Sozialversicherung eingeschrieben sind:
1. für den Erhalt des Reisevisums nach Frankreich
2. zur Deckung der medizinischen Kosten bis zur Einschreibung in die Sozialversicherung in Frankreich
3. für die Übernahme aller während des Studiums in Frankreich notwendigen Unterstützungsleistungen wie :
EU/EWR-Staatsangehörige
Studenten mit Staatsangehörigkeit aus EU/EWR-Ländern können in ihrem Heimatland die Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) beantragen. Dank dieser Karte können EU/EWR-Bürger den gleichen Versicherungsschutz wie die Krankenkasse Berlgium in Anspruch nehmen.
Die EHIC ist jedoch keine Alternative zur Reiseversicherung. Sie deckt keinen Reiseschutz, keine Suche und Rettung, keine Rückführung in das Heimatland, keine zahnärztliche Notfallbehandlung, keine Hilfe.... Eine private Versicherung wird in Frankreich auch für EU/EWR-Bürger während des gesamten Aufenthalts in Frankreich dringend empfohlen.