- Günstige Prämien
- Gültig für Visa
- Sofortige Police
Die Krankenversicherung in Spanien ist während der gesamten Studienzeit obligatorisch.
Nicht-EU-/EWR-Bürger (Drittstaatsangehörige)
Studenten aus Drittländern sind diejenigen, deren Nationalität nicht die Europäische Union oder ein Land außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums ist.
Studenten aus Nicht-EU-Ländern müssen eine Versicherung abschließen, die von den spanischen Konsulaten vor der Ankunft in Spanien akzeptiert wird.
Die Versicherung muss die Dauer des Aufenthalts in Spanien abdecken.
1) Im ersten Jahr muss die Versicherung für 1 Jahr vollständig abgeschlossen werden und eine private internationale Studentenkrankenversicherung wird akzeptiert.
2) ab dem zweiten Jahr benötigt der Student eine NIE (Identification Number). Der Schüler muss sich in das staatliche spanische Gesundheitssystem einschreiben.
Das spanische staatliche Gesundheitssystem wird jedoch nur über eine begrenzte Deckung verfügen und Reise- und Unterstützungsleistungen nicht abdecken. Daher ist eine private Zusatzversicherung sehr empfehlenswert und bietet folgende Vorteile:
EU/EWR-Staatsangehörige
Studenten mit Staatsangehörigkeit aus EU/EWR-Ländern können in ihrem Heimatland die Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) beantragen. Dank dieser Karte können EU/EWR-Bürger den gleichen Versicherungsschutz genießen wie Einheimische durch das spanische staatliche Gesundheitssystem.
Achtung: Die EHIC ist keine Alternative zur Reiseversicherung. Sie deckt keinen Reiseschutz, keine Suche und Rettung, keine Rückführung in das Heimatland, keine zahnärztliche Notfallbehandlung, keine Hilfe.... Eine private Versicherung wird in Spanien auch für EU/EWR-Bürger während des gesamten Aufenthalts in Spanien dringend empfohlen.