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Internationale Studenten Krankenversicherung Schweden

Für ausländische Studenten, die in Schweden studieren.
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Swisscare Produktinformation
Internationale Studenten Krankenversicherung Schweden

Welche Studenten Krankenversicherung ist für das schwedische Studentenvisum erforderlich?

 

Nicht-EU-/EWR-Bürger (Drittstaatsangehörige)

Studenten aus Drittländern sind diejenigen, deren Nationalität nicht die Europäische Union oder ein Land außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums ist.

 

Aufenthalte von einem Jahr oder mehr:

Studenten, die sich ein Jahr und länger in Schweden aufhalten, müssen sich bei der schwedischen Steuerbehörde anmelden, um eine ID-Nummer zu erhalten. Sobald die Schüler ihre Ausweisnummer haben, sind sie vom schwedischen Gesundheitssystem abgedeckt. Um ein Reisevisum nach Schweden zu erhalten, ist eine private Kranken- und Assistanceversicherung erforderlich. Auch nach Ihrer Ankunft in Schweden ist es notwendig, dass Sie eine private Kranken- und Hilfsversicherung haben, bis Sie ordnungsgemäß beim schwedischen Finanzamt registriert sind. Generell wird jedoch empfohlen, während der gesamten Dauer des Studiums in Schweden eine private Kranken- und Pflegeversicherung abzuschließen.

 

Aufenthalte von weniger als einem Jahr:

Studenten, die weniger als ein Jahr bleiben, können die ID-Nummer des schwedischen Finanzamtes nicht erhalten und haben daher keinen Zugang zum schwedischen nationalen Gesundheitssystem. Diese Studenten sind verpflichtet, eine private Krankenversicherung abzuschließen.

 

Notwendige und empfohlene Versicherung: Eine private Kranken- und Assistenzversicherung ist notwendig und empfohlen für:

1. für die Erlangung des Reisevisums nach Schweden

2. zur Deckung der medizinischen Kosten, bis Sie bei den belgischen Nationalfonds registriert sind

3. für die Übernahme aller während des Auslandsstudiums notwendigen Unterstützungsleistungen wie :

 

  • Medizinische Behandlungen (Krankheit und Unfall), die nicht von den belgischen Nationalfonds übernommen werden.
  • Rückführung in das Heimatland
  • Krankenwagen zu Luft, Wasser und Boden
  • Suche und Rettung
  • Leistungen bei Unfalltod und Invalidität
  • Haftpflichtversicherung

 

EU/EWR-Staatsangehörige

Studenten mit Staatsangehörigkeit aus EU/EWR-Ländern können in ihrem Heimatland die Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) beantragen. Dank dieser Karte können EU-/EWR-Bürger den gleichen Schutz genießen wie schwedische Staatsbürger.

 

Achtung: Die EHIC ist keine Alternative zur Reiseversicherung. Sie deckt keinen Reiseschutz, keine Suche und Rettung, keine Rückführung in das Heimatland, keine zahnärztliche Notfallbehandlung, keine Hilfe.... Eine private Versicherung wird dringend empfohlen.