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Internationale Studenten Krankenversicherung Spanien

Für ausländische Studenten, die in Spanien studieren.
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Swisscare Produktinformation
Internationale Studenten Krankenversicherung Spanien

Welche Krankenversicherung ist für ein Studentenvisum für Spanien erforderlich?

 

Eine Krankenversicherung ist in Spanien während der gesamten Dauer des Studiums obligatorisch.

 

Nicht-EU/EWR-Staatsangehörige (Drittstaatsangehörige)

 

Studenten aus Drittstaaten sind Studenten, deren Staatsangehörigkeit aus einem Land außerhalb der Europäischen Union oder des Europäischen Wirtschaftsraums stammen.

 

Studierende aus Drittländern müssen vor ihrer Ankunft in Spanien eine von den spanischen Konsulaten akzeptierte Versicherung abschließen.

 

Die Versicherung muss die gesamte Dauer des Aufenthalts in Spanien abdecken.

 

Studienaufenthalte von weniger als 90 Tagen
 

Studierende, die weniger als 90 Tage in Spanien studieren, brauchen kein Studentenvisum zu beantragen. Je nach Staatsangehörigkeit kann ein Schengen-Visum für einen Kurzaufenthalt erforderlich sein.

 

Studienaufenthalte von mehr als 90 Tagen

 

Studierende, die länger als 90 Tage in Spanien studieren, müssen ein Studentenvisum beantragen. Dieses Visum kann für ein Studium, eine Ausbildung, ein Praktikum, einen Volunteer Einsatz, ein Au-pair oder einen Lehrerassistent beantragt werden.


Die Botschaft/Konsulat von Spanien stellt unterschiedliche Versicherungsanforderungen:

 

Studentenversicherung mit Deckungseinschränkung
 

Die Versicherung hat Einschränkungen in Bezug auf den Versicherungsschutz. Sie deckt dich im Falle eines Notfalls ab, wenn du im Ausland studierst. Erkundige dich zunächst bei der Botschaft oder dem Konsulat nach den Versicherungsanforderungen und beantrage dann das passende Produkt.

 

Umfassende Studentenversicherung mit unbegrenztem Versicherungsschutz

 

Viele Botschaften oder Konsulate verlangen eine umfassenden Krankenversicherungsschutz, die folgende Bedingungen zu erfüllen hat:

 

  • öffentlicher oder privater Krankenversicherungsschutz, der von einem in Spanien zugelassenen Versicherungsunternehmen angeboten wird
  • Deckung aller Risiken, die im öffentlichen spanischen Gesundheitssystem versichert sind
  • ohne Selbstbeteiligung, ohne Zuschlag, ohne Limitierung, ohne Karenzzeit und mit sofortigem Anspruch
  • Gültig während der gesamten Aufenthaltsdauer in Spanien

 

Eine private Krankenversicherung für Studenten ist sehr empfehlenswert, denn sie bietet nicht nur den für ein Studentenvisum erforderlichen medizinischen Versicherungsschutz, sondern auch Reise- und Hilfeleistung wie folgt:

 

  • Reiseschutz ausserhalb Spaniens
  • Rückführung in das Heimatland
  • Rückführung der sterblichen Überreste

 

EU/EWR/CH-Staatsangehörige

 

Studierende aus EU-/EWR-Ländern können in ihrem Heimatland die Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) beantragen. Dank dieser Karte können EU-/EWR-Staatsangehörige den gleichen Versicherungsschutz wie Einheimische durch das spanische staatliche Gesundheitssystem in Anspruch nehmen.


Achtung:

Die EKVK ist keine Alternative zur Reiseversicherung. Sie deckt keinen Reiseschutz, keine Such- und Rettungsmassnahmen, keinen Rücktransport ins Heimatland, keine zahnärztlichen Notfallbehandlungen, keine allgemeinen Hilfeleistungen usw. Eine private Versicherung wird in Spanien auch für EU/EWR-Bürger während des gesamten Aufenthalts in Spanien dringend empfohlen.