- Günstige Prämien
- Gültig für Visa
- Sofortige Police
Obligatorisch
Für ein Studium in Deutschland ist eine Krankenversicherung erforderlich.
Nicht-EU-/EWR-Bürger (Drittstaatsangehörige)
Aufenthalt von weniger als 3 Monaten in Deutschland
Drittstaatsangehörige, die sich weniger als 3 Monate in Deutschland aufhalten, können durch eine internationale Studentenkranken- und Assistenzversicherung versichert werden. Diese Versicherung gilt auch in allen Schengen-Ländern.
Mehr als 3 Monate in Deutschland
Studenten aus Drittländern sind diejenigen, deren Nationalität nicht die Europäische Union oder ein Land außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums ist.
Studenten aus Drittländern, die in Deutschland studieren, können sich für diese beiden Versicherungsmöglichkeiten entscheiden:
Wird die deutsche Privatversicherung gewählt, ist eine Freistellung der staatlichen Versicherung erforderlich. Dieses Verfahren wird von der Privatversicherung angeboten.
Eine internationale Kranken- und Assistance-Versicherung ist nicht ausreichend und kann eine staatliche oder lokale Privatversicherung nicht ersetzen. Es wird jedoch dringend empfohlen, wenn Sie die deutsche Staatsversicherung anwenden, insbesondere:
EU/EWR-Staatsangehörige
Studenten mit Staatsangehörigkeit aus EU/EWR-Ländern können in ihrem Heimatland die Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) beantragen. Dank dieser Karte können EU/EWR-Bürger den gleichen Versicherungsschutz genießen wie die deutsche Staatsversicherung.
Die EHIC ist jedoch keine Alternative zur Reiseversicherung. Es werden keine Reiseschutz-, Such- und Rettungsleistungen, Rückführung in das Heimatland, zahnärztliche Notfallbehandlungen, Assistenz.... Eine private Versicherung wird in Deutschland auch für EU/EWR-Bürger während des gesamten Aufenthaltes in Deutschland dringend empfohlen.