Was tun bei einem Notfall oder Schadensfall?
Bei einem Notfall muss der Alarmservice kontaktiert werden. Mit Notfall sind Repatriierungen, Unfälle (ambulant), medizinische Behandlung in einem Krankenhaus, Hospitalisierung und eine medizinisch indizierte Rückreise. Danach erhälst du Anweisungen vom Alarmservice, die zu befolgen sind.
Die Alarmzentrale steht dir 24/7 zur Verfügung. Sie bietet Rat in Bezug auf die nächsten Schritte und organisieren die notwendige Unterstützung.
Wie kann ich meine Kosten geltend machen?
Die Schadenabteilung nimmt deine Schadenmeldung entgegen. Zum Beispiel Gepäckschäden oder Kosten für einen Arztbesuch.
Du kannst den Schaden via deinem Kundenkonto auf www.swisscare.com einreichen sowie durch die Swisscare App. Die Schadensmeldung sollte jeweils so schnell wie möglich vorgenommen werden.
Die Schadenabteilung ist jeweils von Montag bis Freitag während den Öffnungszeiten erreichbar. Wir helfen dir weiter bei der Schadensmeldung und welche Angaben jeweils benötigt werden.
Vorauszahlung der Schäden
Grundsätzlich müssen alle Schäden im Voraus durch den Versicherten bezahlt werden, danach wird eine Rückerstattung vorgenommen.
Ausnahmen bilden folgende Situationen:
In diesen zwei Fällen musst du sofort der Alarmzentrale alle Kontaktangaben des betroffenen Krankenhauses respektive der zuständigen Behörden mitteilen damit eine Zahlungsgarantie ausgestellt werden kann.
Hängige Schadensfälle
Falls dein Schadensfall bereits durch Sedgwick abgewickelt wird, dann wird dies auch weiterhin der Fall sein.