Ende 2019 ist das Coronavirus in China ausgebrochen. Dieser Virus hat sich nun auf andere Länder ausgebreitet. Das Virus ist ansteckend und verbreitet sich auch über die Luft.
Reist du in ein vom Coronavirus betroffenes Gebiet oder verlässt du bald eins? Dann hast du vermutlich Fragen in Bezug auf deine Versicherungsdeckung. Weiter unten findest du eine Übersicht der am häufigsten gestellten Fragen in diesem Zusammenhang.
Wir empfehlen sich immer an die Weisungen der lokalen Behörden zu halten. Wir empfehlen ebenso die Webseite der Weltgesundheitsorganisation (WHO) aufmerksam zu verfolgen: https://www.who.int/emergencies/diseases/novel-coronavirus-2019.
Fühlst du dich krank?
Falls du Grippesymptome hast, solltest du so schnell wie möglich einen Arzt anrufen. Sollte der Arzt feststellen, dass du dich mit dem Coronavirus angesteckt hast, kontaktiere die Alarmzentrale. Sie können unter folgender Nummer erreicht werden: +3150 520 9780.
Deckt meine Versicherung die Kosten in Zusammenhang mit dem Coronavirus?
Deine Versicherung deckt die Kosten in Zusammenhang mit Krankheit. Falls die Weltgesundheitsorganisation (WHO) das Coronavirus als Epidemie / Pandemie qualifiziert besteht keine Versicherungsdeckung gemäss den Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB).
Deckung bei Reisewarnungen (Code Orange)
Falls du beim Vorliegen einer Reisewarnung für deine Reisedestination trotzdem verreist, dann bist du nicht für Kosten in Zusammenhang mit dem Coronavirus versichert. Warst du bereits bei einer Destination mit Reisewarnung und du wirst krank? Dann besteht Deckung bis du das betroffene Gebiet verlassen kannst. Die Kosten für die Rückreise in dein Heimatland sind nicht gedeckt. Falls du das betroffene Gebiet verlassen kannst, aber du beschließt trotzdem zu bleiben, erlischt die Deckung. Das Gleiche gilt für zukünftige Reisewarnungen in Bezug auf andere Gebiete.
Reiseversicherungen für Tourismus und Geschäftsreisen (Produkt ITVI)
Falls du eine Reiseversicherung für Tourismus oder Geschäftsreisen abgeschlossen hast, sind die Kosten für die Repatriierung versichert.
Ich bin krank und werde behandelt. Das Coronavirus wurde während meiner Behandlung als Epidemie/Pandemie deklariert an meinem Aufenthaltsort. Bin ich versichert?
Ja, die Behandlungskosten sind in diesem Fall gedeckt.
Ich halte mich an einem Ort auf, wo die Krankheit ausgebrochen ist, bin jedoch selber nicht krank. Ich muss mich in Quarantäne begeben. Ist dies gedeckt?
Nein, für diesen Sachverhalt besteht keine Versicherungsdeckung.
Kann ich meine Versicherung kündigen oder früher Nachhause gehen bei einer Reisewarnung?
Bei einem vorzeitigen Reiseabbruch oder einer Kündigung nach Deckungsbeginn ist keine Prämienrückerstattung möglich. Du kannst die Versicherung kündigen, falls die Versicherungsdeckung noch nicht begonnen hat (Anfangsdatum des Deckungszeitraums gemäss Versicherungspolice) Du wirst dann eine Prämienrückerstattung erhalten.
Kann ich mich präventiv auf das Coronavirus testen lassen?
Für präventive Tests besteht keine Deckung.