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Notfall Heilungskosten Versicherung

Für Personen, die sich bis zu 18 Monate im Ausland aufhalten.
€ 260 für 6 Monate
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Sofortige Police
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Notfall Heilungskosten Versicherung

Diese Versicherung ist ideal für Personen, welche sich für längere Zeit im Ausland aufhalten und während ihres Aufenthalts eine Deckung für Notfallbehandlungen wünschen.

Die Versicherung umfasst stationäre Behandlungen in einem Krankenhaus (d. h. eine Übernachtung) sowie ambulante Behandlungen, Such- und Rettungsdienste, Rücktransport und einen 24/7-Service.

Wer kann sie beantragen?

 

Die Versicherung kann von allen Personen im Alter von 18 bis 49 Jahren und zwar für eine Dauer von 6, 12 oder 18 Monaten abgeschlossen werden, ohne dass sie automatisch verlängert wird!
 

  • Alle ausländischen Personen mit Wohnsitz in der EU / im EWR

  • Alle Personen mit Wohnsitz in der EU / im EWR, die ins Ausland reisen, mit Ausnahme der US-Territorien und Kanada.

Wherever you go, go with all your heart - Konfuzius

Gut zu wissen

  • Ausschliesslich für Notfälle
  • Kranken- und Unfalldeckung
  • Stationäre/ambulante Versorgung
  • Repatriierung, Suche und Rettung inklusive
  • Für Personen mit Wohnsitz im Ausland
  • Kein Selbstbehalt
  • 24/7 Assistance
  • 100% digital
  • iOS / Android App
  • Zahlung per Kreditkarte
  • Sofortige Bereitstellung der Police

Häufig gestellte Fragen

  • Wie kann ich meine Adresse ändern?

    Melde dich einfach bei deinem Kundenkonto oder deiner mobilen App an und ändere deine Adresse direkt online.

  • Krankenhäuser, Ärzte oder Zahnärzte - was ist gedeckt?

    Wird eine medizinische Behandlung notwendig, ist es wichtig, dass die Behandlung von einem in dem behandelnden Land anerkannten Arzt durchgeführt wird.


    Abhängig vom Versicherungsschutz gelten unterschiedliche Ausschlüsse, warum dringend empfohlen wird, vorgängig die Allgemeinen Versicherungs Bedingungen zu studieren. Bestehen Frage zur Erstattung oder zu Ansprüchen bitte direkt das Leistungszentrum kontaktieren.

     

    Ambulante Behandlungen ( keine Übernachtung in einer medizinischen Einrichtung) müssen in der Regel im Voraus bezahlt werden. Anschließend kann der Rückerstattungsantrag mittels E-Mail, über das Kundenkonto oder über iOS / Android App beim Schadenscenter beantragt werden.

     

    Bei einer stationären Behandlung (inklusive  Übernachtung) bitte die digitale Versicherungskarte vorlegen, welche im MySwisscare-Konto oder in der iOS- oder Android-App gespeichert ist. Benötigt das Spital weitere Informationen, bitte einfach auf "Teilen" klicken (oder tippen) und die vom Krankenhaus angegebene E-Mail-Adresse eingeben. Wir stellen dann das vollständige Versicherungspolice mit allen Details zu. In der Regel werden die Behandlungskosten direkt der Versicherung in Rechnung gestellt, wobei auch eine Kostengutsprache verlangt werden kann.

     

    Es sind ausschliesslich schmerzstillende Zahnbehandlungen und dringend notwendige Notfallreparaturen bestehender Prothesen und Zahnprothesen bis zu den in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) angegebenen Limiten gedeckt.

  • Was ist eine Franchise?

    Die Franchise ist eine fixe Summe, die im im Falle eines gedeckten Schadens zu Lasten des Versicherten erhoben wird. Die Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) definieren die Höhe sowie den Anwendungsbereich. Eine Franchise kann pro Vertragsjahr, pro Kalenderjahr, pro definierten Zeitraum, für eine bestimmte Behandlung oder auch für eine bestimmte Deckung erhoben werden.
     

    Die Franchise wird auch jeweils auf dem Versicherungspolice ausgewiesen. 

    Nicht alle Versicherungsprodukte unterliegen einer Franchise.

     

     

     

     

  • Wie kann man einen Schaden geltend machen?

    Wichtig

    Es ist wichtig zu wissen, dass nur eine Deckung besteht für Leistungen gemäss Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB). Manchmal sind Ausschlüsse anwendbar und dies kann je nach Versicherungsprodukt variieren. Es ist empfehlenswert die Deckung vor der Wahl des Versicherungsprodukts umfassend zu prüfen. 

    Im Falle von ambulanten Behandlungen (keine Übernachtung im Krankenhaus) muss der Versicherte in der Regel die medizinische Behandlung (Arztkosten, Apotheke, Spezialisten, ambulante Behandlungen im Krankenhaus) im voraus bezahlen. 

    Um sicherzustellen, dass die Rückerstattung schnell abgewickelt werden kann, ist es empfehlenswert die Anleitung für die Einreichung von Schäden via Kundenkonto oder mittels MySwisscare IOS oder Android App folge zu leisten. 

     

    1. Logge dich in dein MySwisscare Kundenkonto ein

    2. Wähle die betroffenen Versicherungspolice und vervollständige den entsprechenden Fragebogen.

    3. Nehme ein Foto auf oder mache ein Scan der detaillierten Rechnung und lade das Dokument im PDF oder JPG format hoch.

    4. Nehme ein Foto auf oder mache ein Scan des korrespondierenden Zahlungsbelegs (Bankquittung, Barquittung…)

    5. Kurze Zusammenfassung des Schadenfalls.

    6. Absenden / einreichen


     

    Wie lange dauert die Rückerstattung?


    Sobald die zuständige Schadensabteilung sämtliche notwendige Unterlagen erhalten hat, wird die Rückerstattung in die wege geleitet. In den meisten Fällen wird innerhalb von 30 Tagen zurückerstattet. Während der Hochsaison (z.B. Dezember) ist es möglich, dass eine Rückerstattung etwas länger andauert. Solltest du nach 45 Tagen noch keine Rückerstattung von der Versicherung erhalten haben, empfehlen wir die direkte Kontaktaufnahme via Email oder dem entsprechenden Kontaktformular.

  • Wie lange dauert es, bis ich meine Versicherungspolice erhalte?

    Sofort wenn du mit Kreditkarte bezahlst.

    Wenn du für deine Versicherung mit Kreditkarte bezahlst, kannst du dein Versicherungspolice sofort herunterladen. 


    Zahlungen mittels Banküberweisung: dies kann bis zu zwei Wochen dauern

    Zahlungen aus der EU/EWR oder der Schweiz benötigen in der Regel nur 2-3 Arbeitstage bis die Gutschrift auf unser Konto erfolgt. Kurz darauf wird dies in deinem MySwisscare Kundenkonto ersichtlich sein. Du wirst eine Bestätigungsemail erhalten.

    Für Zahlungen, die von außerhalb der EU/EWR oder der Schweiz stammen, kann die Bearbeitungsdauer bis zu zwei Wochen betragen. Sobald wir die Gutschrift erhalten, kriegst du ein Bestätigungsmail.


    Du kannst jederzeit mit Kreditkarte bezahlen um dein Versicherungspolice sofort zu erhalten.

    Logge dich in dein MySwisscare Konto ein, du kannst die Zahlungsmodalität unter dem Register “finance” umstellen, damit du deine Versicherungspolice sofort herunterladen kannst.

  • Wie kann ich Kündigen?

    Du kannst deine Versicherung vor Deckungsbeginn kündigen. Eine Rückerstattung wird nur in den folgenden Fällen vorgenommen:


    Kündigung mit vollumfänglicher Rückerstattung

    Sollte die Botschaft oder das Konsulat deinen Visumsantrag ablehnen,  kannst du deine Versicherung kündigen indem du uns eine Kopie des offiziellen Ablehnungsschreiben zukommen lässt. Nach unserer Prüfung wird eine Rückerstattung mittels der gleichen Methode wie die ursprüngliche Zahlung vorgenommen.

    Kündigung nach Versicherungsbeginn

    Sobald die Versicherungsdeckung beginnt, kann nicht mehr gekündigt und eine Rückerstattung verlangt werden ohne einer offiziellen Ablehnung eines Visumantrags. In einem solchen Fall bleibt die gesamte Prämie geschuldet.

  • Swisscare-Nachrichten in Zusammenhang COVID-19 (EMED + ITVI + ITVS)

    Ende 2019 ist das Coronavirus in China ausgebrochen. Dieser Virus hat sich nun auf andere Länder ausgebreitet. Das Virus ist ansteckend und verbreitet sich auch über die Luft. 

    Reist du in ein vom Coronavirus betroffenes Gebiet oder verlässt du bald eins? Dann hast du vermutlich Fragen in Bezug auf deine Versicherungsdeckung. Weiter unten findest du eine Übersicht der am häufigsten gestellten Fragen in diesem Zusammenhang.

    Wir empfehlen sich immer an die Weisungen der lokalen Behörden zu halten. Wir empfehlen ebenso die Webseite der Weltgesundheitsorganisation (WHO) aufmerksam zu verfolgen: https://www.who.int/emergencies/diseases/novel-coronavirus-2019.

     

    Fühlst du dich krank?

    Falls du Grippesymptome hast, solltest du so schnell wie möglich einen Arzt anrufen. Sollte der Arzt feststellen, dass du dich mit dem Coronavirus angesteckt hast, kontaktiere die Alarmzentrale. Sie können unter folgender Nummer erreicht werden: +3150 520 9780. 

     

    Deckt meine Versicherung die Kosten in Zusammenhang mit dem Coronavirus?

    Deine Versicherung deckt die Kosten in Zusammenhang mit Krankheit. Falls die Weltgesundheitsorganisation (WHO) das Coronavirus als Epidemie / Pandemie qualifiziert besteht keine Versicherungsdeckung gemäss den Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB).

     

    Deckung bei Reisewarnungen (Code Orange) 

    Falls du beim Vorliegen einer Reisewarnung für deine Reisedestination trotzdem verreist, dann bist du nicht für Kosten in Zusammenhang mit dem Coronavirus versichert. Warst du bereits bei einer Destination mit Reisewarnung und du wirst krank? Dann besteht Deckung bis du das betroffene Gebiet verlassen kannst. Die Kosten für die Rückreise in dein Heimatland sind nicht gedeckt. Falls du das betroffene Gebiet verlassen kannst, aber du beschließt trotzdem zu bleiben, erlischt die Deckung. Das Gleiche gilt für zukünftige Reisewarnungen in Bezug auf andere Gebiete. 

     

    Reiseversicherungen für Tourismus und Geschäftsreisen (Produkt ITVI)

    Falls du eine Reiseversicherung für Tourismus oder Geschäftsreisen abgeschlossen hast, sind die Kosten für die Repatriierung versichert.

     

    Ich bin krank und werde behandelt. Das Coronavirus wurde während meiner Behandlung als Epidemie/Pandemie deklariert an meinem Aufenthaltsort. Bin ich versichert?

    Ja, die Behandlungskosten sind in diesem Fall gedeckt. 

     

    Ich halte mich an einem Ort auf, wo die Krankheit ausgebrochen ist, bin jedoch selber nicht krank. Ich muss mich in Quarantäne begeben. Ist dies gedeckt?

    Nein, für diesen Sachverhalt besteht keine Versicherungsdeckung. 

     

    Kann ich meine Versicherung kündigen oder früher Nachhause gehen bei einer Reisewarnung?

    Bei einem vorzeitigen Reiseabbruch oder einer Kündigung nach Deckungsbeginn ist keine Prämienrückerstattung möglich. Du kannst die Versicherung kündigen, falls die Versicherungsdeckung noch nicht begonnen hat (Anfangsdatum des Deckungszeitraums gemäss Versicherungspolice) Du wirst dann eine Prämienrückerstattung erhalten. 

     

    Kann ich mich präventiv auf das Coronavirus testen lassen? 

    Für präventive Tests besteht keine Deckung. 

     

  • Was tun bei einem Notfall oder Schadensfall?

    Was tun bei einem Notfall oder Schadensfall?
    Bei einem Notfall muss der Alarmservice kontaktiert werden. Mit Notfall sind Repatriierungen, Unfälle (ambulant), medizinische Behandlung in einem Krankenhaus, Hospitalisierung und eine medizinisch indizierte Rückreise. Danach erhälst du Anweisungen vom Alarmservice, die zu befolgen sind. 

     

    Die Alarmzentrale steht dir 24/7 zur Verfügung. Sie bietet Rat in Bezug auf die nächsten Schritte und organisieren die notwendige Unterstützung. 

     

    Wie kann ich meine Kosten geltend machen?
    Die Schadenabteilung nimmt deine Schadenmeldung entgegen. Zum Beispiel Gepäckschäden oder Kosten für einen Arztbesuch.

     

    Du kannst den Schaden via deinem Kundenkonto auf www.swisscare.com einreichen sowie durch die Swisscare App. Die Schadensmeldung sollte jeweils so schnell wie möglich vorgenommen werden.

     

    Die Schadenabteilung ist jeweils von Montag bis Freitag während den Öffnungszeiten erreichbar. Wir helfen dir weiter bei der Schadensmeldung und welche Angaben jeweils benötigt werden.

     

    Vorauszahlung der Schäden
    Grundsätzlich müssen alle Schäden im Voraus durch den Versicherten bezahlt werden, danach wird eine Rückerstattung vorgenommen.

    Ausnahmen bilden folgende Situationen:

    • Stationärer Krankenhausaufenthalt (d.h. mit Übernachtung)

    • Suche und Rettung

    In diesen zwei Fällen musst du sofort der Alarmzentrale alle Kontaktangaben des betroffenen Krankenhauses respektive der zuständigen Behörden mitteilen damit eine Zahlungsgarantie ausgestellt werden kann. 

     

    Hängige Schadensfälle
    Falls dein Schadensfall bereits durch Sedgwick abgewickelt wird, dann wird dies auch weiterhin der Fall sein. 

     

Der Versicherer ist Anker Verzekeringen n.v. Paterswoldseweg 812 in 9728 BM Groningen, Anker ist bei der Autoriteit Financiële Markten (AFM) unter der Nummer 12000661 registriert und von der De Nederlandsche Bank ("DNB") zugelassen.