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Internationale Studenten- krankenversicherung Litauen

Für Studenten in Litauen
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Gültig für Studentenvisum
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Sofortige Police
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Internationale Studenten Krankenversicherung Litauen

Während deines Studiums in Litauen bist du für medizinisch notwendige Behandlungen infolge Krankheit und Unfall versichert. Eine 24/7 Alarmzentrale ist ebenso enthalten wie die Rückführung ins Heimatland. Diese Versicherung ist für ausländische Studenten erforderlich, die das Studentenvisum  für Litauen erhalten möchten.

Wer kann diese Versicherung beantragen?

  • Alle Studenten aus dem Ausland 

  • Alle Doktoranden aus dem Ausland

  • Alle Akademiker

 

Länderspezifische Informationen

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  • Belgien
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  • Tschechische Republik
  • Ungarn
  • Zypern

Gut zu wissen

  • Kranken- und Unfallversicherung
  • Stationäre/ambulante Behandlungen
  • Rückführung inklusive
  • Todesfall- und Invaliditätskapital
  • Kein Selbstbehalt
  • Alarmzentrale 24 / 7
  • Vollständig digital
  • Zugriff auf mobile Apps
  • Dauer von 1 - 365 Tagen verfügbar
  • Zahlung per Kreditkarte
  • Sofortige Zustellung Police

Häufig gestellte Fragen

  • Wie kann ich meine Adresse ändern?

    Melde dich einfach bei deinem Kundenkonto oder deiner mobilen App an und ändere deine Adresse direkt online.

  • Krankenhäuser, Ärzte oder Zahnärzte - was ist gedeckt?

    Wird eine medizinische Behandlung notwendig, ist es wichtig, dass die Behandlung von einem in dem behandelnden Land anerkannten Arzt durchgeführt wird.


    Abhängig vom Versicherungsschutz gelten unterschiedliche Ausschlüsse, warum dringend empfohlen wird, vorgängig die Allgemeinen Versicherungs Bedingungen zu studieren. Bestehen Frage zur Erstattung oder zu Ansprüchen bitte direkt das Leistungszentrum kontaktieren.

     

    Ambulante Behandlungen ( keine Übernachtung in einer medizinischen Einrichtung) müssen in der Regel im Voraus bezahlt werden. Anschließend kann der Rückerstattungsantrag mittels E-Mail, über das Kundenkonto oder über iOS / Android App beim Schadenscenter beantragt werden.

     

    Bei einer stationären Behandlung (inklusive  Übernachtung) bitte die digitale Versicherungskarte vorlegen, welche im MySwisscare-Konto oder in der iOS- oder Android-App gespeichert ist. Benötigt das Spital weitere Informationen, bitte einfach auf "Teilen" klicken (oder tippen) und die vom Krankenhaus angegebene E-Mail-Adresse eingeben. Wir stellen dann das vollständige Versicherungspolice mit allen Details zu. In der Regel werden die Behandlungskosten direkt der Versicherung in Rechnung gestellt, wobei auch eine Kostengutsprache verlangt werden kann.

     

    Es sind ausschliesslich schmerzstillende Zahnbehandlungen und dringend notwendige Notfallreparaturen bestehender Prothesen und Zahnprothesen bis zu den in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) angegebenen Limiten gedeckt.

  • Was ist eine Franchise?

    Die Franchise ist eine fixe Summe, die im im Falle eines gedeckten Schadens zu Lasten des Versicherten erhoben wird. Die Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) definieren die Höhe sowie den Anwendungsbereich. Eine Franchise kann pro Vertragsjahr, pro Kalenderjahr, pro definierten Zeitraum, für eine bestimmte Behandlung oder auch für eine bestimmte Deckung erhoben werden.
     

    Die Franchise wird auch jeweils auf dem Versicherungspolice ausgewiesen. 

    Nicht alle Versicherungsprodukte unterliegen einer Franchise.

     

     

     

     

  • Wie kann man einen Schaden geltend machen?

    Wichtig

    Es ist wichtig zu wissen, dass nur eine Deckung besteht für Leistungen gemäss Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB). Manchmal sind Ausschlüsse anwendbar und dies kann je nach Versicherungsprodukt variieren. Es ist empfehlenswert die Deckung vor der Wahl des Versicherungsprodukts umfassend zu prüfen. 

    Im Falle von ambulanten Behandlungen (keine Übernachtung im Krankenhaus) muss der Versicherte in der Regel die medizinische Behandlung (Arztkosten, Apotheke, Spezialisten, ambulante Behandlungen im Krankenhaus) im voraus bezahlen. 

    Um sicherzustellen, dass die Rückerstattung schnell abgewickelt werden kann, ist es empfehlenswert die Anleitung für die Einreichung von Schäden via Kundenkonto oder mittels MySwisscare IOS oder Android App folge zu leisten. 

     

    1. Logge dich in dein MySwisscare Kundenkonto ein

    2. Wähle die betroffenen Versicherungspolice und vervollständige den entsprechenden Fragebogen.

    3. Nehme ein Foto auf oder mache ein Scan der detaillierten Rechnung und lade das Dokument im PDF oder JPG format hoch.

    4. Nehme ein Foto auf oder mache ein Scan des korrespondierenden Zahlungsbelegs (Bankquittung, Barquittung…)

    5. Kurze Zusammenfassung des Schadenfalls.

    6. Absenden / einreichen


     

    Wie lange dauert die Rückerstattung?


    Sobald die zuständige Schadensabteilung sämtliche notwendige Unterlagen erhalten hat, wird die Rückerstattung in die wege geleitet. In den meisten Fällen wird innerhalb von 30 Tagen zurückerstattet. Während der Hochsaison (z.B. Dezember) ist es möglich, dass eine Rückerstattung etwas länger andauert. Solltest du nach 45 Tagen noch keine Rückerstattung von der Versicherung erhalten haben, empfehlen wir die direkte Kontaktaufnahme via Email oder dem entsprechenden Kontaktformular.

  • Wie lange dauert es, bis ich meine Versicherungspolice erhalte?

    Sofort wenn du mit Kreditkarte bezahlst.

    Wenn du für deine Versicherung mit Kreditkarte bezahlst, kannst du dein Versicherungspolice sofort herunterladen. 


    Zahlungen mittels Banküberweisung: dies kann bis zu zwei Wochen dauern

    Zahlungen aus der EU/EWR oder der Schweiz benötigen in der Regel nur 2-3 Arbeitstage bis die Gutschrift auf unser Konto erfolgt. Kurz darauf wird dies in deinem MySwisscare Kundenkonto ersichtlich sein. Du wirst eine Bestätigungsemail erhalten.

    Für Zahlungen, die von außerhalb der EU/EWR oder der Schweiz stammen, kann die Bearbeitungsdauer bis zu zwei Wochen betragen. Sobald wir die Gutschrift erhalten, kriegst du ein Bestätigungsmail.


    Du kannst jederzeit mit Kreditkarte bezahlen um dein Versicherungspolice sofort zu erhalten.

    Logge dich in dein MySwisscare Konto ein, du kannst die Zahlungsmodalität unter dem Register “finance” umstellen, damit du deine Versicherungspolice sofort herunterladen kannst.

  • Wie kann ich Kündigen?

    Du kannst deine Versicherung vor Deckungsbeginn kündigen. Eine Rückerstattung wird nur in den folgenden Fällen vorgenommen:


    Kündigung mit vollumfänglicher Rückerstattung

    Sollte die Botschaft oder das Konsulat deinen Visumsantrag ablehnen,  kannst du deine Versicherung kündigen indem du uns eine Kopie des offiziellen Ablehnungsschreiben zukommen lässt. Nach unserer Prüfung wird eine Rückerstattung mittels der gleichen Methode wie die ursprüngliche Zahlung vorgenommen.

    Kündigung nach Versicherungsbeginn

    Sobald die Versicherungsdeckung beginnt, kann nicht mehr gekündigt und eine Rückerstattung verlangt werden ohne einer offiziellen Ablehnung eines Visumantrags. In einem solchen Fall bleibt die gesamte Prämie geschuldet.

  • Deckt das International Student Insurance Lettland / Litauen Produkt die Kosten für COVID-19?

    Nein, leider nicht seitdem die Situation von der WHO als Pandemie definiert wurde. Kosten, die in Zusammenhang mit Pandemien entstehen, sind gemäss Art. 5.2.8 der Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) ausgeschlossen.

Die Versicherungsgesellschaft, die alle Risiken abdeckt, ist ADB "Gjensidige" Lettische Zweigstelle, Reģ. Nr. 40103595216 • Gustava Zemgala Allee 74A, Riga, Lettland, LV-1039 • Telefon: 67112222 • Fax: 67106444 • E-Mail: [email protected]. • www.gjensidige.lv. Swisscare Europe Ltd., ansässig in Landstrasse 20, 9496 Balzers, Liechtenstein, ist im Liechtensteiner Unternehmensindex FL-0002.465.148-2 registriert. Des Weiteren hat Swisscare Europe Ltd. eine Zulassung als ungebundener Versicherungsmakler in allen EU/EWR-Ländern und der Schweiz durch die Finanzmarktaufsicht (FMA), unter der Registrierungsnummer 10095.