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Internationale Studenten Krankenversicherung Österreich

Für ausländische Studierende, die in Österreich studieren.
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Swisscare Produktinformation
Internationale Studenten Krankenversicherung Österreich

Welche Studenten Krankenversicherung ist für das Österreichische Studentenvisum erforderlich?

 

Für ein Studium in Österreich ist eine Krankenversicherung obligatorisch.

 

Nicht-EU-/EWR-Bürger (Drittstaatsangehörige)
 

Studenten aus Drittländern sind diejenigen, deren Nationalität nicht die Europäische Union oder ein Land außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums ist.

 

Für die Einreise und den Aufenthalt im Land benötigen die Studierenden eine Aufenthaltserlaubnis.

 

Aufenthalte von 1 bis 3 Monaten
 

Du kannst ein Visum C (Schengen-Visum) besitzen, das dir erlaubt, sich in Österreich und allen Schengen-Ländern bis zu 90 Tage innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen aufzuhalten. Eine internationale studentische Kranken- und Hilfsversicherung bis zu einer Versicherungssumme von EUR 30'000 ist ausreichend.

 

Aufenthalte von 4 bis 6 Monaten
 

Du kannst ein Visum D besitzen, das dir den Aufenthalt in Österreich und allen Schengen-Ländern bis zu 90 Tage und in Österreich bis zu 180 Tage erlaubt. Eine internationale studentische Kranken- und Hilfsversicherung bis zu einer Versicherungssumme von EUR 30'000 ist ausreichend.

 

Aufenthalte von 6 Monaten und mehr
 

Wenn du dich für 6 Monate und mehr in Österreich aufhälst, musst du  eine Aufenthaltsbewilligung Studierender beantragen und können die Einschreibung bei der österreichischen Krankenkasse beantragen.

 

Empfohlen für Studien in Österreich im Allgemeinen
 

Ein internationaler Plan für die Gesundheit und Betreuung der Schüler ist notwendig und wird dringend empfohlen:
 

1. zur Erlangung des Reisevisums nach Österreich​

2. zur Deckung der Behandlungskosten bis zur Registrierung bei der Österreichischen Landeskrankenkasse.

3. für die Übernahme aller während des Studiums notwendigen Unterstützungsleistungen.

 

  • Medizinische Behandlungen (Krankheit und Unfall), die nicht von der österreichischen Krankenkasse übernommen werden.
  • Rückführung in das Heimatland
  • Krankenwagen zu Luft, Wasser und Boden
  • Suche und Rettung
  • Leistungen bei Unfalltod und Invalidität
  • Haftpflichtversicherung

 

EU/EWR-Staatsangehörige 
 

Studenten mit Staatsangehörigkeit aus EU/EWR-Ländern können in ihrem Heimatland die Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) beantragen. Dank dieser Karte können EU/EWR-Bürger den gleichen Versicherungsschutz genießen wie die lokale Krankenkasse.

 

Die EHIC ist jedoch keine Alternative zur Reiseversicherung. Es werden keine Reiseschutz-, Such- und Rettungsleistungen, Rückführung in das Heimatland, zahnärztliche Notfallbehandlungen, Assistenz.... Eine private Versicherung wird in Österreich auch für EU/EWR-Bürger während des gesamten Aufenthalts in Österreich dringend empfohlen.