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Internationale Studenten- krankenversicherung Lettland

Für Studenten in Lettland
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Sofortige Police
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Internationale Studenten Krankenversicherung Lettland

Während deines Studiums in Lettland bist du für medizinisch notwendige Behandlungen infolge Krankheit und Unfall versichert. Ein 24/7 Alarmzentrale ist ebenso enthalten wie die Rückführung ins Heimatland.

Diese Versicherung ist für ausländische Studenten erforderlich, die das Studentenvisum für Lettland erhalten möchten.

Wer kann diese Versicherung beantragen?

  • Alle Studenten aus dem Ausland

  • Alle Doktoranden aus dem Ausland

  • Alle Akademiker

Länderspezifische Informationen

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  • Belgien
  • Bulgarien
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  • Spanien
  • Tschechische Republik
  • Ungarn
  • Zypern

Gut zu wissen

  • Kranken- und Unfallversicherung
  • Stationäre/ambulante Versorgung
  • Rückführung inklusive
  • Todesfall- und Invaliditätskapital
  • Kein Selbstbehalt
  • Alarmzentrale 24 / 7
  • Vollständig digital
  • Zugriff auf mobile Apps
  • Dauer von 1 - 365 Tagen verfügbar
  • Zahlung per Kreditkarte
  • Sofortige Zustellung Police

Häufig gestellte Fragen

  • Wie kann ich meine Adresse ändern?

    Melde dich einfach bei deinem Kundenkonto oder der MySwisscare-App an, die für iOS und Android erhältlich ist, und ändere deine Adresse online.

  • Krankenhäuser, Ärzte oder Zahnärzte - was ist gedeckt?

    Wird eine medizinische Behandlung notwendig, ist es wichtig, dass die Behandlung von einem in dem behandelnden Land anerkannten Arzt durchgeführt wird.


    Abhängig vom Versicherungsschutz gelten unterschiedliche Ausschlüsse, warum dringend empfohlen wird, vorgängig die Allgemeinen Versicherungs Bedingungen zu studieren. Bestehen Frage zur Erstattung oder zu Ansprüchen bitte direkt das Leistungszentrum kontaktieren.

     

    Ambulante Behandlungen ( keine Übernachtung in einer medizinischen Einrichtung) müssen in der Regel im Voraus bezahlt werden. Anschließend kann der Rückerstattungsantrag mittels E-Mail, über das Kundenkonto oder über iOS / Android App beim Schadenscenter beantragt werden.

     

    Bei einer stationären Behandlung (inklusive  Übernachtung) bitte die digitale Versicherungskarte vorlegen, welche im MySwisscare-Konto oder in der iOS- oder Android-App gespeichert ist. Benötigt das Spital weitere Informationen, bitte einfach auf "Teilen" klicken (oder tippen) und die vom Krankenhaus angegebene E-Mail-Adresse eingeben. Wir stellen dann das vollständige Versicherungspolice mit allen Details zu. In der Regel werden die Behandlungskosten direkt der Versicherung in Rechnung gestellt, wobei auch eine Kostengutsprache verlangt werden kann.

     

    Es sind ausschliesslich schmerzstillende Zahnbehandlungen und dringend notwendige Notfallreparaturen bestehender Prothesen und Zahnprothesen bis zu den in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) angegebenen Limiten gedeckt.

  • Was ist ein Selbstbehalt?

    Der Selbstbehalt ist eine fixe Summe, die im Falle eines gedeckten Schadens zu Lasten des Versicherten erhoben wird. Die Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) definieren die Höhe sowie den Anwendungsbereich.

     

    Ein Selbstbehalt kann pro Vertragsjahr, pro Kalenderjahr, pro definiertem Zeitraum, für eine bestimmte Behandlung oder auch für eine bestimmte Deckung erhoben werden. Nicht alle Versicherungsprodukte unterliegen einem Selbstbehalt.
     

    Der Selbstbehalt wird auch jeweils auf der Versicherungspolice ausgewiesen.

  • Wie kann ich meinen Schaden geltend machen?

    Wichtig

     

    • Eine Deckung besteht nur für Leistungen gemäß den Allgemeinen Versicherungsbedingungen.

    • Manchmal sind Ausschlüsse anwendbar, dies kann je nach Versicherungsprodukt variieren. Es ist empfehlenswert, die Deckung vor der Wahl des Versicherungsprodukts umfassend zu prüfen.

     

    Ambulante Behandlung:

     

    • Im Falle von ambulanten Behandlungen (keine Übernachtung in einer medizinischen Einrichtung) muss der Versicherte die medizinische Behandlung (Arztkosten, Apotheke, Spezialisten, ambulante Behandlungen im Krankenhaus) im Voraus bezahlen.

     

    Einreichungsverfahren für eine schnelle Rückerstattung:

     

    • Nutze dein Kundenkonto oder die MySwisscare-App (bitte verwende die neueste iOS- oder Android-Version), um einen Schaden einzureichen.

    • Logge dich in dein MySwisscare-Konto ein.

    • Wähle die betroffene Versicherungspolice und vervollständige die Online-Felder.

    • Scanne die detaillierte Rechnung oder lade sie im PDF- oder JPG-Format hoch.

    • Füge einen Zahlungsbeleg bei (Bankquittung oder Barquittung).

    • Fasse das medizinische Problem und die Behandlung kurz zusammen.

    • Klicke auf „Absenden“ oder „Einreichen“.

     

    Wie lange dauert die Rückerstattung?

     

    Sobald die zuständige Schadensabteilung sämtliche notwendige Unterlagen erhalten hat, wird die Rückerstattung in die Wege geleitet. In den meisten Fällen wird innerhalb von 30 Tagen zurückerstattet. Während der Hochsaison (z. B. Dezember) ist es möglich, dass eine Rückerstattung etwas länger andauert. Solltest du nach 45 Tagen noch keine Rückerstattung erhalten haben, empfehlen wir die direkte Kontaktaufnahme mit dem Versicherer via E-Mail oder dem entsprechenden Kontaktformular.

    Diese überarbeitete Fassung enthält alle wichtigen Informationen, jedoch in einer kompakteren Form.

  • Wie kann ich Kündigen?

    Du kannst deine Versicherung vor Deckungsbeginn kündigen. Eine Rückerstattung wird nur in den folgenden Fällen vorgenommen:


    Kündigung mit vollumfänglicher Rückerstattung

    Sollte die Botschaft oder das Konsulat deinen Visumsantrag ablehnen,  kannst du deine Versicherung kündigen indem du uns eine Kopie des offiziellen Ablehnungsschreiben zukommen lässt. Nach unserer Prüfung wird eine Rückerstattung mittels der gleichen Methode wie die ursprüngliche Zahlung vorgenommen.

    Kündigung nach Versicherungsbeginn

    Sobald die Versicherungsdeckung beginnt, kann nicht mehr gekündigt und eine Rückerstattung verlangt werden ohne einer offiziellen Ablehnung eines Visumantrags. In einem solchen Fall bleibt die gesamte Prämie geschuldet.

  • Deckt das International Student Insurance Lettland / Litauen Produkt die Kosten für COVID-19?

    Nein, leider nicht seitdem die Situation von der WHO als Pandemie definiert wurde. Kosten, die in Zusammenhang mit Pandemien entstehen, sind gemäss Art. 5.2.8 der Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) ausgeschlossen.

  • Wie lange dauert es, bis ich meine Versicherungspolice erhalte?

    Sofort, wenn du mit Kreditkarte bezahlst.

     

    Nach der ersten Zahlung mit Kreditkarte kannst du dich in dein MySwisscare-Konto einloggen und deine Versicherungspolice sofort herunterladen.

Die Versicherungsgesellschaft, die alle Risiken abdeckt, ist ADB "Gjensidige" Lettische Zweigstelle, Reģ. Nr. 40103595216 • Gustava Zemgala Allee 74A, Riga, Lettland, LV-1039 • Telefon: 67112222 • Fax: 67106444 • E-Mail: [email protected]. • www.gjensidige.lv. Swisscare Europe Ltd., ansässig in Landstrasse 20, 9496 Balzers, Liechtenstein, ist im Liechtensteiner Unternehmensindex FL-0002.465.148-2 registriert. Des Weiteren hat Swisscare Europe Ltd. eine Zulassung als ungebundener Versicherungsmakler in allen EU/EWR-Ländern und der Schweiz durch die Finanzmarktaufsicht (FMA), unter der Registrierungsnummer 10095.