- Günstige Prämien
- Gültig für Visa
- Sofortige Police
Eine Krankenversicherung ist in Spanien während der gesamten Dauer des Studiums obligatorisch.
Nicht-EU/EWR-Staatsangehörige (Drittstaatsangehörige)
Studenten aus Drittstaaten sind Studenten, deren Staatsangehörigkeit aus einem Land außerhalb der Europäischen Union oder des Europäischen Wirtschaftsraums stammen.
Studierende aus Drittländern müssen vor ihrer Ankunft in Spanien eine von den spanischen Konsulaten akzeptierte Versicherung abschließen.
Die Versicherung muss die gesamte Dauer des Aufenthalts in Spanien abdecken.
Studienaufenthalte von weniger als 90 Tagen
Studierende, die weniger als 90 Tage in Spanien studieren, brauchen kein Studentenvisum zu beantragen. Je nach Staatsangehörigkeit kann ein Schengen-Visum für einen Kurzaufenthalt erforderlich sein.
Studienaufenthalte von mehr als 90 Tagen
Studierende, die länger als 90 Tage in Spanien studieren, müssen ein Studentenvisum beantragen. Dieses Visum kann für ein Studium, eine Ausbildung, ein Praktikum, einen Volunteer Einsatz, ein Au-pair oder einen Lehrerassistent beantragt werden.
Die Botschaft/Konsulat von Spanien stellt unterschiedliche Versicherungsanforderungen:
Studentenversicherung mit Deckungseinschränkung
Die Versicherung hat Einschränkungen in Bezug auf den Versicherungsschutz. Sie deckt dich im Falle eines Notfalls ab, wenn du im Ausland studierst. Erkundige dich zunächst bei der Botschaft oder dem Konsulat nach den Versicherungsanforderungen und beantrage dann das passende Produkt.
Umfassende Studentenversicherung mit unbegrenztem Versicherungsschutz
Viele Botschaften oder Konsulate verlangen eine umfassenden Krankenversicherungsschutz, die folgende Bedingungen zu erfüllen hat:
Eine private Krankenversicherung für Studenten ist sehr empfehlenswert, denn sie bietet nicht nur den für ein Studentenvisum erforderlichen medizinischen Versicherungsschutz, sondern auch Reise- und Hilfeleistung wie folgt:
EU/EWR/CH-Staatsangehörige
Studierende aus EU-/EWR-Ländern können in ihrem Heimatland die Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) beantragen. Dank dieser Karte können EU-/EWR-Staatsangehörige den gleichen Versicherungsschutz wie Einheimische durch das spanische staatliche Gesundheitssystem in Anspruch nehmen.
Achtung:
Die EKVK ist keine Alternative zur Reiseversicherung. Sie deckt keinen Reiseschutz, keine Such- und Rettungsmassnahmen, keinen Rücktransport ins Heimatland, keine zahnärztlichen Notfallbehandlungen, keine allgemeinen Hilfeleistungen usw. Eine private Versicherung wird in Spanien auch für EU/EWR-Bürger während des gesamten Aufenthalts in Spanien dringend empfohlen.