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Internationale Studenten- krankenversicherung Schweiz

Für ausländische Studenten, Praktikanten und Au Pair’s in der Schweiz
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Schweizer regulierter Versicherer
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In allen Kantonen akzeptiert
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Von Universitäten empfohlen
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Bei diesem Versicherungsschutz handelt es sich um eine umfassende Kranken- und Unfalldeckung nach Artikel 2 Absatz 4 der Verordnung über die Krankenversicherung (KVV), welche die Versicherungspflicht von ausländischen Studenten, Praktikanten und Aupairs regelt.


Alle Leistungen gemäss dem Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG) sind gedeckt. Es werden keine Gesundheitsprüfungen vorgenommen.

Wer kann abschliessen?

  • Studenten
  • Praktikanten
  • Au Pairs
  • Doktoranten

 

Ich habe es immer genossen, in der Schweiz zu spielen. Die Unterstützung der Fans ist hier unglaublich, und Basel ist eines der besten Hallenturniere der Welt. - Stan Wawrinka

Gut zu wissen

  • Leistungen nach KVG
  • Krankheit und Unfall
  • Ambulante und stationäre Behandlungen
  • Kein medizinischer Fragebogen
  • Direkte Abrechnung für stationäre Behandlungen
  • Vollständig online
  • Gültig in allen Kantonen
  • Gültig für Antrag Studentenvisum
  • 3 Deckungsstufen
  • 4 Selbstbehalte
  • Mobile App (iOS und Android)
  • Online-Schadenmeldung

Häufig gestellte Fragen

  • Was ist eine Befreiung?

    Was ist eine Befreiung vom Versicherungsobligatorium und warum brauche ich eine?

     

    Das Schweizer Krankenversicherungsgesetz (KVG-LAMal) schreibt vor, dass alle Bewohner eine Grundversicherung von einem schweizerischen Krankenversicherung haben müssen. Allerdings können bestimmte Personen, wie ausländische Studenten, Praktikanten, Auszubildende oder Au-pairs, darum bitten, von der Auswahl eines schweizerischen Krankenversicherung "befreit" zu werden. Mit einer von den lokalen Behörden gewährten Befreiung können sie private Versicherung wählen, solange sie die Anforderungen der KVG-LAMal erfüllen.

     

    Die International student health insurance Switzerland von Swisscare bieten die erforderlichen Leistungen gemäß dem Schweizer Krankenversicherungsgesetz. Um sich für einen unserer Schweizer Pläne anzumelden, müssen Sie eine Befreiung von den entsprechenden lokalen Behörden erhalten.

     

    Wie beantrage ich eine Befreiung?

     

    Nachdem Sie einen Versicherungsplan beantragt haben, erhalten Sie detaillierte Anweisungen per E-Mail, da die Verfahren je nach Ihren lokalen Behörden variieren können. Im Allgemeinen werden Sie ein Befreiungsformular ausfüllen, das Sie zusammen mit den erforderlichen Dokumenten im hochwertigen PDF-Format an Swisscare zurücksenden. Unser Team wird die Bürokratie verwalten und sie bei den zuständigen Behörden einreichen. Falls die lokalen Behörden nur Online-Einreichungen akzeptieren, wird Ihnen Swisscare durch den Prozess helfen.

     

    Die lokalen Behörden werden dann Ihre Dokumente überprüfen, um festzustellen, ob Sie für eine Befreiung in Frage kommen. Dieser Überprüfungsprozess kann einige Wochen bis mehrere Monate dauern. Sobald eine Entscheidung getroffen wurde, werden Sie direkt benachrichtigt. Es ist wichtig zu beachten, dass Swisscare keine Aktualisierungen zu diesem Prozess erhalten wird.

     

    Bedeutet das, dass ich keine Beiträge für die Krankenversicherung zahlen muss?

     

    Nein. Unabhängig vom Ergebnis der Befreiung müssen Sie weiterhin Beiträge zahlen. Der Befreiungsprozess entbindet Sie nicht von den Verpflichtungen des Schweizer Krankenversicherungsgesetzes, das vorschreibt, dass jeder Bewohner eine Krankenversicherung haben muss.

     

    Muss ich für meine Krankenversicherung während des Befreiungsverfahrens zahlen?

     

    Ja. Die Deckung ist während der Bearbeitung Ihres Befreiungsantrags obligatorisch. Nicht zu zahlen führt zur Aussetzung der Deckung, wodurch Swisscare die Behörden benachrichtigen muss. Diese Aussetzung unterbricht den Befreiungsprozess, und Sie könnten von den Behörden bei einem nationalen schweizerischen Krankenversicherer registriert werden. Das Schweizer Gesetz verlangt auch eine Versicherungsdeckung ab dem Tag der Ankunft, wobei die Betonung auf der Einhaltung von Zahlungsfristen liegt, um eine Aussetzung der Deckung und die anschließende Benachrichtigung der Behörden zu verhindern.

     

    Kann der Befreiungsantrag abgelehnt werden?

     

    Ja. Wenn die lokalen Behörden feststellen, dass Sie nicht berechtigt sind, können sie Ihren Befreiungsantrag ablehnen. Sie würden Gründe für die Ablehnung und eine Frist für die Berufung angeben. Im Falle einer Ablehnung müssen Sie eine Deckung bei einem nationalen schweizerischen Krankenversicherer erhalten und Swisscare kontaktieren, um den Kündigungsprozess zu starten.

     

    Warum brauche ich eine Befreiungsbestätigung?

     

    Dieses Dokument, das in der Regel von den lokalen Behörden per Post versandt wird, bestätigt Ihre Befreiung vom Schweizer Krankenversicherungssystem aufgrund Ihrer Deckung durch den International student health insurance Switzerland von Swisscare.

     

    Bewahren Sie es sicher auf, da Sie eine Scan- oder Kopie bereitstellen müssen, wenn Sie eine Rückerstattungsanfrage einreichen.

  • Wie kann ich meine Adresse ändern?

    Melde dich einfach bei deinem Kundenkonto oder der MySwisscare-App an, die für iOS und Android erhältlich ist, und ändere deine Adresse online.

  • Krankenhäuser, Ärzte oder Zahnärzte - was ist gedeckt?

    Wird eine medizinische Behandlung notwendig, ist es wichtig, dass die Behandlung von einem in dem behandelnden Land anerkannten Arzt durchgeführt wird.


    Abhängig vom Versicherungsschutz gelten unterschiedliche Ausschlüsse, warum dringend empfohlen wird, vorgängig die Allgemeinen Versicherungs Bedingungen zu studieren. Bestehen Frage zur Erstattung oder zu Ansprüchen bitte direkt das Leistungszentrum kontaktieren.

     

    Ambulante Behandlungen ( keine Übernachtung in einer medizinischen Einrichtung) müssen in der Regel im Voraus bezahlt werden. Anschließend kann der Rückerstattungsantrag mittels E-Mail, über das Kundenkonto oder über iOS / Android App beim Schadenscenter beantragt werden.

     

    Bei einer stationären Behandlung (inklusive  Übernachtung) bitte die digitale Versicherungskarte vorlegen, welche im MySwisscare-Konto oder in der iOS- oder Android-App gespeichert ist. Benötigt das Spital weitere Informationen, bitte einfach auf "Teilen" klicken (oder tippen) und die vom Krankenhaus angegebene E-Mail-Adresse eingeben. Wir stellen dann das vollständige Versicherungspolice mit allen Details zu. In der Regel werden die Behandlungskosten direkt der Versicherung in Rechnung gestellt, wobei auch eine Kostengutsprache verlangt werden kann.

     

    Es sind ausschliesslich schmerzstillende Zahnbehandlungen und dringend notwendige Notfallreparaturen bestehender Prothesen und Zahnprothesen bis zu den in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) angegebenen Limiten gedeckt.

  • Wie kann ich meinen Schaden geltend machen?

    Wichtig

     

    • Eine Deckung besteht nur für Leistungen gemäß den Allgemeinen Versicherungsbedingungen.

    • Manchmal sind Ausschlüsse anwendbar, dies kann je nach Versicherungsprodukt variieren. Es ist empfehlenswert, die Deckung vor der Wahl des Versicherungsprodukts umfassend zu prüfen.

     

    Ambulante Behandlung:

     

    • Im Falle von ambulanten Behandlungen (keine Übernachtung in einer medizinischen Einrichtung) muss der Versicherte die medizinische Behandlung (Arztkosten, Apotheke, Spezialisten, ambulante Behandlungen im Krankenhaus) im Voraus bezahlen.

     

    Einreichungsverfahren für eine schnelle Rückerstattung:

     

    • Nutze dein Kundenkonto oder die MySwisscare-App (bitte verwende die neueste iOS- oder Android-Version), um einen Schaden einzureichen.

    • Logge dich in dein MySwisscare-Konto ein.

    • Wähle die betroffene Versicherungspolice und vervollständige die Online-Felder.

    • Scanne die detaillierte Rechnung oder lade sie im PDF- oder JPG-Format hoch.

    • Füge einen Zahlungsbeleg bei (Bankquittung oder Barquittung).

    • Fasse das medizinische Problem und die Behandlung kurz zusammen.

    • Klicke auf „Absenden“ oder „Einreichen“.

     

    Wie lange dauert die Rückerstattung?

     

    Sobald die zuständige Schadensabteilung sämtliche notwendige Unterlagen erhalten hat, wird die Rückerstattung in die Wege geleitet. In den meisten Fällen wird innerhalb von 30 Tagen zurückerstattet. Während der Hochsaison (z. B. Dezember) ist es möglich, dass eine Rückerstattung etwas länger andauert. Solltest du nach 45 Tagen noch keine Rückerstattung erhalten haben, empfehlen wir die direkte Kontaktaufnahme mit dem Versicherer via E-Mail oder dem entsprechenden Kontaktformular.

  • Wie lange dauert es, bis ich meine Versicherungspolice erhalte?

    Sofort wenn du mit Kreditkarte bezahlst.

    Wenn du für deine Versicherung mit Kreditkarte bezahlst, kannst du dein Versicherungspolice sofort herunterladen. 


    Zahlungen mittels Banküberweisung: dies kann bis zu zwei Wochen dauern

    Zahlungen aus der EU/EWR oder der Schweiz benötigen in der Regel nur 2-3 Arbeitstage bis die Gutschrift auf unser Konto erfolgt. Kurz darauf wird dies in deinem MySwisscare Kundenkonto ersichtlich sein. Du wirst eine Bestätigungsemail erhalten.

    Für Zahlungen, die von außerhalb der EU/EWR oder der Schweiz stammen, kann die Bearbeitungsdauer bis zu zwei Wochen betragen. Sobald wir die Gutschrift erhalten, kriegst du ein Bestätigungsmail.


    Du kannst jederzeit mit Kreditkarte bezahlen um dein Versicherungspolice sofort zu erhalten.

    Logge dich in dein MySwisscare Konto ein, du kannst die Zahlungsmodalität unter dem Register “finance” umstellen, damit du deine Versicherungspolice sofort herunterladen kannst.

  • Wie kündige ich meine Versicherungspolice?

    Endgültiges Verlassen der Schweiz

    Wenn du die Schweiz endgültig verlässt, sprich deine Aufenthaltsbewilligung zurückgibst oder sie ist nicht mehr länger gültig, kannst du auf den Folgetag deine Versicherung kündigen. Das heisst in der Praxis, dass wenn du am 25ten die Schweiz verlässt, die Kündigung auf den 26ten erfolgen muss. Um zu kündigen bitte sende uns die offizielle Abmeldebestätigung der zuständigen Wohnsitzgemeinde. Die Prämien für die Zeit nach der offiziellen Abreise werden zurückerstattet, sobald die vollständige Dokumentation und Informationen vorliegen. Für die Rückerstattung benötigen wir folgende Informationen: Bankname, Bankadresse, IBAN, BIC/SWIFT, Name und Adresse vom Kontoinhaber.

    Du bleibst in der Schweiz, bis aber nicht mehr Student, Praktikant, oder Au Pair

    Laut Gesetz und  unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen hast du keinen Anspruch mehr auf eine Befreiung vom Versicherungsobligatorium zugunsten einer privaten Studentenversicherung, entsprechend muss der Vertrag gekündigt werden. Da wir diesbezüglich nicht informiert werden, musst du das Kündigungsverfahren einleiten um zu einer Schweizer Krankenkasse zu wechseln. Wir unterstützen dich gerne während dem gesamten Prozedere.

    Du hast einen Schweizer oder eine Schweizerin geheiratet

    Sobald du einen Schweizer oder eine Schweizerin heiratest, ändert sich in der Regel der Aufenthaltstitel und der Hauptgrund des Aufenthaltes in der Schweiz ist nicht mehr vorübergehender Natur. Dies hat zur Folge, dass eine Befreiung vom Krankenversicherungsobligatorium zugunsten von Swisscare nicht mehr möglich ist. Du bist verpflichtet Swisscare und die  zuständigen Behörden jeweils über solche Änderungen zu informieren und du musst dich einer Schweizerischen Krankenkasse nach KVG anschliessen. Wir unterstützen dich gerne dabei.


    Wechsel zu einem anderen Versicherer

    Falls du zu einem anderen Versicherer wechseln möchtest kannst du die Versicherung unter Einhaltung der dreimonatigen Kündigungsfrist (Kündigungseingang bis 30. September des laufenden Jahres) auf das Ende eines Kalenderjahres (31. Dezember) kündigen.

    Um deine Kündigung zu bestätigen, benötigen wir einen entsprechenden Nachweis des neuen Versicherungsträgers ab dem 1. Januar. Eine Offerte gilt nicht als Nachweis, es muss eine Versicherungspolice eingereicht werden.


    Beachte! Eine Kündigung ist nur möglich, wenn deine Versicherung mindestens 12 Monate gültig war.

  • What ist ein Selbstbehalt (copayment)?

    Der Selbstbehalt ist der Betrag, den Sie jedes Kalenderjahr für die von Ihrer Versicherung abgedeckten Gesundheitsdienstleistungen zahlen.

     

    Gemäß dem Schweizer Krankenversicherungsgesetz müssen Sie zwei Zahlungen leisten: den Selbstbehalt und die Franchise. Sie sind für beide Zahlungen verantwortlich, um die medizinischen Ausgaben zu decken. Die Selbstbehalte beginnen, nachdem Sie den Betrag Ihrer Franchise erreicht haben.

     

    Der Selbstbehalt ist auf 10 % Ihrer medizinischen Kosten begrenzt, wird jedoch in einem einzelnen Jahr nicht über 700 CHF liegen.

  • Was ist eine Franchise?

    Beteiligung des Versicherten bei der Grundversicherung:

     

    Jedes Jahr, vom 1. Januar bis zum 31. Dezember, gibt es zwei Teile, für die Sie möglicherweise für Ihre Gesundheitsversorgung zahlen müssen: einen festen Betrag namens 'Selbstbehalt' und 10 % der Kosten, bekannt als 'Selbstbeteiligung'.

     

    Sie zahlen für medizinische Leistungen, bis Sie den Betrag Ihrer gewählten Selbstbeteiligung erreichen. Nachdem Sie diesen Betrag bezahlt haben, tragen Sie nur noch 10 % der verbleibenden Kosten, bis zu einem Höchstbetrag von CHF 700 pro Jahr.

     

    Sie finden den spezifischen Betrag Ihrer Selbstbeteiligung in Ihrer Versicherungspolice.

     

    Swisscare empfiehlt keine Franchise höher als CHF 1500. Sie zahlen die gesamten medizinischen Rechnungen bis zu Ihrem Franchise-Betrag.

     

    Franchisen können nur einmal pro Jahr (01.01) geändert werden.

  • Erhalte ich eine Versichertenkarte?

    Swisscare hat sich seit 2019 entschlossen, dass wir keine Versicherungskarten in Plastik mehr verteilen.

    Laden Sie einfach die MySwisscare-App auf iOS und Android herunter und Sie finden Ihre Digitale Versicherungskarte in Ihrer App.

Rechtlich: Europäische Reiseversicherungs (im GIC als ERV bezeichnet) ist eine Niederlassung der Helvetia Swiss Insurance Company Ltd mit Hauptsitz in der St. Alban-Anlage 56, P.O, CH-4002 Basel. Das Unternehmen ist bei der schweizerischen Finanzmarktaufsicht FINMA registriert. Swisscare Switzerland AG, ansässig in der Morgenstrasse 129, 3018 Bern, Schweiz, ist im schweizerischen Firmenindex unter CHE-112.334.543 eingetragen. Darüber hinaus hat Swisscare Switzerland AG eine Zulassung als nicht gebundener Versicherungsmakler bei der schweizerischen Finanzmarktaufsicht (FINMA) unter der Registriernummer F00183042.