Mobile menu

Internationale Studenten- krankenversicherung Europa

Einreisende / Ausreisende EU/EWR
€ 0.54 / Tag
Swisscare Abschließen
Einfach & Schnell
Einfach & Schnell
100% online
100% online
Rechtskonform
Rechtskonform

Entdecke deine Versicherung


Ein Studium im Ausland ist spannend und voller Abenteuer. Jedoch kann es gesundheitliche Herausforderungen geben. Diese Versicherung bietet umfassenden Schutz für Studierende. Bei Krankheiten oder Unfällen bist du im Ausland vollständig abgedeckt.
 

Die Versicherung bietet mehr als nur Grundschutz. Zugang zur 24/7 Alarmzentrale sichert rasche Hilfe in Notfällen. Von Rettungsaktionen bis zur medizinischen Rückführung ist alles inkludiert. Zudem bist du rechtlich durch die Haftpflichtversicherung abgesichert.

 

 

Wer kann diese Versicherung abschließen?

Dieses Produkt ist für internationale Studenten, Praktikanten und Au Pairs, Akademiker, Wissenschaftler und ihre Familienmitglieder (Ehegatte, Kinder) geeignet, sofern das Nachfolgende zutrifft:
 

  • Alle Studenten, Praktikanten und Au Pairs, Akademiker, Wissenschaftler aus dem Ausland in der EU/EWR Region
  • Alle Studenten, Praktikanten und Au Pairs, Akademiker, Wissenschaftler mit Wohnsitz in der EU / EWR Region, die im Ausland studieren oder fortbilden unter Ausschluss der US Territorien und Kanada.

 

Länderspezifische Informationen

Länderspezifische Informationen

Land auswählen
  • Belgien
  • Bulgarien
  • Dänemark
  • Deutschland
  • Estland
  • Finnland
  • Frankreich
  • Greece
  • Irland
  • Island
  • Italien
  • Kroatien
  • Lettland
  • Litauen
  • Luxemburg
  • Malta
  • Niederlande
  • Norwegen
  • Österreich
  • Polen
  • Portugal
  • Rumänien
  • Schweden
  • Slowakei
  • Slowenien
  • Spanien
  • Spanien
  • Ungarn
  • Zypern

Gut zu wissen

  • Gültig für ein Studentenvisum
  • 3 Versicherungssummen:  50K,  150K  und  500K
  • Kein Selbstbehalt für Heilungskostendeckung
  • Mindestalter für den Eintritt - 18 Jahre
  • Für Studenten, Praktikanten, Au Pairs und Akademiker.
  • Mindestdauer :  1 Tag
  • Maximale Dauer:  365 Tage
  • Keine automatische Verlängerung
  • Zahlung per Banküberweisung oder Kreditkarte
  • Stornierung vor Versicherungsbeginn möglich
  • Heimatland,  USA und Kanada sind ausgeschlossen

Häufig gestellte Fragen

  • Wie kann ich meine Adresse ändern?

    Melde dich einfach bei deinem Kundenkonto oder der MySwisscare-App an, die für iOS und Android erhältlich ist, und ändere deine Adresse online.

  • Krankenhäuser, Ärzte oder Zahnärzte - was ist gedeckt?

    Wird eine medizinische Behandlung notwendig, ist es wichtig, dass die Behandlung von einem in dem behandelnden Land anerkannten Arzt durchgeführt wird.


    Abhängig vom Versicherungsschutz gelten unterschiedliche Ausschlüsse, warum dringend empfohlen wird, vorgängig die Allgemeinen Versicherungs Bedingungen zu studieren. Bestehen Frage zur Erstattung oder zu Ansprüchen bitte direkt das Leistungszentrum kontaktieren.

     

    Ambulante Behandlungen ( keine Übernachtung in einer medizinischen Einrichtung) müssen in der Regel im Voraus bezahlt werden. Anschließend kann der Rückerstattungsantrag mittels E-Mail, über das Kundenkonto oder über iOS / Android App beim Schadenscenter beantragt werden.

     

    Bei einer stationären Behandlung (inklusive  Übernachtung) bitte die digitale Versicherungskarte vorlegen, welche im MySwisscare-Konto oder in der iOS- oder Android-App gespeichert ist. Benötigt das Spital weitere Informationen, bitte einfach auf "Teilen" klicken (oder tippen) und die vom Krankenhaus angegebene E-Mail-Adresse eingeben. Wir stellen dann das vollständige Versicherungspolice mit allen Details zu. In der Regel werden die Behandlungskosten direkt der Versicherung in Rechnung gestellt, wobei auch eine Kostengutsprache verlangt werden kann.

     

    Es sind ausschliesslich schmerzstillende Zahnbehandlungen und dringend notwendige Notfallreparaturen bestehender Prothesen und Zahnprothesen bis zu den in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) angegebenen Limiten gedeckt.

  • Was ist ein Selbstbehalt?

    Der Selbstbehalt ist eine fixe Summe, die im Falle eines gedeckten Schadens zu Lasten des Versicherten erhoben wird. Die Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) definieren die Höhe sowie den Anwendungsbereich.

     

    Ein Selbstbehalt kann pro Vertragsjahr, pro Kalenderjahr, pro definiertem Zeitraum, für eine bestimmte Behandlung oder auch für eine bestimmte Deckung erhoben werden. Nicht alle Versicherungsprodukte unterliegen einem Selbstbehalt.
     

    Der Selbstbehalt wird auch jeweils auf der Versicherungspolice ausgewiesen.

  • Wie kann ich meinen Schaden geltend machen?

    Wichtig

     

    • Eine Deckung besteht nur für Leistungen gemäß den Allgemeinen Versicherungsbedingungen.

    • Manchmal sind Ausschlüsse anwendbar, dies kann je nach Versicherungsprodukt variieren. Es ist empfehlenswert, die Deckung vor der Wahl des Versicherungsprodukts umfassend zu prüfen.

     

    Ambulante Behandlung:

     

    • Im Falle von ambulanten Behandlungen (keine Übernachtung in einer medizinischen Einrichtung) muss der Versicherte die medizinische Behandlung (Arztkosten, Apotheke, Spezialisten, ambulante Behandlungen im Krankenhaus) im Voraus bezahlen.

     

    Einreichungsverfahren für eine schnelle Rückerstattung:

     

    • Nutze dein Kundenkonto oder die MySwisscare-App (bitte verwende die neueste iOS- oder Android-Version), um einen Schaden einzureichen.

    • Logge dich in dein MySwisscare-Konto ein.

    • Wähle die betroffene Versicherungspolice und vervollständige die Online-Felder.

    • Scanne die detaillierte Rechnung oder lade sie im PDF- oder JPG-Format hoch.

    • Füge einen Zahlungsbeleg bei (Bankquittung oder Barquittung).

    • Fasse das medizinische Problem und die Behandlung kurz zusammen.

    • Klicke auf „Absenden“ oder „Einreichen“.

     

    Wie lange dauert die Rückerstattung?

     

    Sobald die zuständige Schadensabteilung sämtliche notwendige Unterlagen erhalten hat, wird die Rückerstattung in die Wege geleitet. In den meisten Fällen wird innerhalb von 30 Tagen zurückerstattet. Während der Hochsaison (z. B. Dezember) ist es möglich, dass eine Rückerstattung etwas länger andauert. Solltest du nach 45 Tagen noch keine Rückerstattung erhalten haben, empfehlen wir die direkte Kontaktaufnahme mit dem Versicherer via E-Mail oder dem entsprechenden Kontaktformular.

  • Wie lange dauert es, bis ich meine Versicherungspolice erhalte?

    Sofort wenn du mit Kreditkarte bezahlst.

    Wenn du für deine Versicherung mit Kreditkarte bezahlst, kannst du dein Versicherungspolice sofort herunterladen. 


    Zahlungen mittels Banküberweisung: dies kann bis zu zwei Wochen dauern

    Zahlungen aus der EU/EWR oder der Schweiz benötigen in der Regel nur 2-3 Arbeitstage bis die Gutschrift auf unser Konto erfolgt. Kurz darauf wird dies in deinem MySwisscare Kundenkonto ersichtlich sein. Du wirst eine Bestätigungsemail erhalten.

    Für Zahlungen, die von außerhalb der EU/EWR oder der Schweiz stammen, kann die Bearbeitungsdauer bis zu zwei Wochen betragen. Sobald wir die Gutschrift erhalten, kriegst du ein Bestätigungsmail.


    Du kannst jederzeit mit Kreditkarte bezahlen um dein Versicherungspolice sofort zu erhalten.

    Logge dich in dein MySwisscare Konto ein, du kannst die Zahlungsmodalität unter dem Register “finance” umstellen, damit du deine Versicherungspolice sofort herunterladen kannst.

  • Wie kann ich Kündigen?

    Du kannst deine Versicherung vor Deckungsbeginn kündigen. Eine Rückerstattung wird nur in den folgenden Fällen vorgenommen:


    Kündigung mit vollumfänglicher Rückerstattung

    Sollte die Botschaft oder das Konsulat deinen Visumsantrag ablehnen,  kannst du deine Versicherung kündigen indem du uns eine Kopie des offiziellen Ablehnungsschreiben zukommen lässt. Nach unserer Prüfung wird eine Rückerstattung mittels der gleichen Methode wie die ursprüngliche Zahlung vorgenommen.

    Kündigung nach Versicherungsbeginn

    Sobald die Versicherungsdeckung beginnt, kann nicht mehr gekündigt und eine Rückerstattung verlangt werden ohne einer offiziellen Ablehnung eines Visumantrags. In einem solchen Fall bleibt die gesamte Prämie geschuldet.

  • Was tun bei einem Notfall oder Schadensfall?

    Was tun bei einem Notfall oder Schadensfall?
    Bei einem Notfall muss der Alarmservice kontaktiert werden. Mit Notfall sind Repatriierungen, Unfälle (ambulant), medizinische Behandlung in einem Krankenhaus, Hospitalisierung und eine medizinisch indizierte Rückreise. Danach erhälst du Anweisungen vom Alarmservice, die zu befolgen sind. 

     

    Die Alarmzentrale steht dir 24/7 zur Verfügung. Sie bietet Rat in Bezug auf die nächsten Schritte und organisieren die notwendige Unterstützung. 

     

    Wie kann ich meine Kosten geltend machen?
    Die Schadenabteilung nimmt deine Schadenmeldung entgegen. Zum Beispiel Gepäckschäden oder Kosten für einen Arztbesuch.

     

    Du kannst den Schaden via deinem Kundenkonto auf www.swisscare.com einreichen sowie durch die Swisscare App. Die Schadensmeldung sollte jeweils so schnell wie möglich vorgenommen werden.

     

    Die Schadenabteilung ist jeweils von Montag bis Freitag während den Öffnungszeiten erreichbar. Wir helfen dir weiter bei der Schadensmeldung und welche Angaben jeweils benötigt werden.

     

    Vorauszahlung der Schäden
    Grundsätzlich müssen alle Schäden im Voraus durch den Versicherten bezahlt werden, danach wird eine Rückerstattung vorgenommen.

    Ausnahmen bilden folgende Situationen:

    • Stationärer Krankenhausaufenthalt (d.h. mit Übernachtung)

    • Suche und Rettung

    In diesen zwei Fällen musst du sofort der Alarmzentrale alle Kontaktangaben des betroffenen Krankenhauses respektive der zuständigen Behörden mitteilen damit eine Zahlungsgarantie ausgestellt werden kann. 

     

    Hängige Schadensfälle
    Falls dein Schadensfall bereits durch Sedgwick abgewickelt wird, dann wird dies auch weiterhin der Fall sein. 

     

  • Übernimmt die Internationale Studentenversicherung Europa ISIE die Kosten für Covid-19?

    Entgegen Artikel 2.18 i Allgemeine Ausschlüsse in den AGB’s „Internationale Studentenversicherung Europa 01-2023“ bietet der Versicherer für alle Studentenversicherungen, die nach dem 01. November 2020 beginnen, eine Deckung der medizinischen Kosten im Zusammenhang mit COVID-19 an.

     

    Der Versicherer erstattet die medizinischen Kosten infolge einer COVID-19-Infektion. Eine Rückführung ist nicht abgedeckt. Der Versicherungsschutz gilt für die Deckungen Standard, Comfort und Premium bis zu einer maximalen Versicherungssumme von 50.000 € je Police.

     

Der Versicherer ist Anker Verzekeringen n.v., Paterswoldseweg 812 in 9728 BM Groningen. Anker ist bei der Autoriteit Financiële Markten (AFM) (der niederländischen Behörde für die Finanzmärkte) unter der Nummer 12000661 registriert und wird von der De Nederlandsche Bank (“DNB”) zugelassen. Swisscare Europe Ltd., ansässig in der Landstrasse 20, 9496 Balzers, Liechtenstein, ist im Liechtensteiner Firmenindex unter FL-0002.465.148-2 registriert. Darüber hinaus ist Swisscare Europe Ltd. als ungebundener Versicherungsmakler in allen EU/EWR-Ländern und in der Schweiz von der Finanzmarktaufsicht (FMA) unter der Registrierungsnummer 10095 registriert.