Was ist eine Befreiung von Versicherungsobligatorium und warum brauche ich das?
Die Krankenversicherung für ausländische Studenten in der Schweiz deckt sämtliche Leistungen nach Krankenversicherungsgesetz (KVG) der obligatorischen Krankenversicherung ab. Eine Befreiung ist eine “Ausnahmeregelung” vom Obligatorium sich einer schweizerischen Krankenkasse nach KVG anschließen zu müssen und ist nur möglich für eine sehr eingeschränkte Personengruppe (Studenten, Praktikanten, Au Pairs aus dem Ausland), welche sich vorübergehend in der Schweiz aufhält. Nach dem ausfüllen des Antrags auf Befreiung, sowie das Einreichen sämtlicher angeforderter Unterlagen bei Swisscare im PDF format und in guter Qualität, wird unser Team diese unterzeichnen, abstempeln, und direkt bei den zuständigen Behörden einreichen. Nach Erhalt der Dokumente wird die zuständige Behörde prüfen ob die Bedingungen für eine Befreiung nach Art. 2 Abs. 4 der Krankenversicherungsverordnung (KVV) erfüllt sind. Je nach Behörde kann das Verfahren mehrere Wochen oder Monate andauern. Sobald die zuständige Behörde einen Entscheid getroffen hat, wird dies direkt dem Versicherten mitgeteilt. Leider wird Swisscare nicht darüber informiert und kann diesbezüglich auch keine Informationen an Stell des Versicherten einholen.
Bedeutet dies ich bin befreit von der Bezahlung meiner Versicherungsprämien?
Antwort: Nein, die Prämien sind geschuldet und das Befreiungsverfahren hat darauf keinen Einfluss.
Nach Schweizer Recht ist es für jeden Bewohner der Schweiz obligatorisch sich einer Schweizer Krankenversicherung nach Krankenversicherungsgesetz (KVG) anzuschliessen. Es besteht jedoch für gewissen Individuen wie zum Beispiel ausländische Studenten oder Praktikanten die Möglichkeit, sich von diesem Obligatorium befreien zugunsten einer privaten Versicherungslösung, so lange die Deckung äquivalent ist mit den Vorgaben des KVG. Während eines Befreiungsverfahrens wird diese Äquivalenz von den zuständigen Behörden geprüft.
Muss ich während dem Befreiungsverfahren die Versicherungsprämien bezahlen?
Antwort: Ja
Die Prämien sind auch während des Befreiungsverfahrens geschuldet, da Swisscare gegenüber den Behörden bestätigt, dass eine Deckung vorliegt. Sollte ein Kunde die Prämien nicht bezahlen, liegt auch keine entsprechende Deckung vor und Swisscare ist daraufhin verpflichtet die Behörden zu informieren, was zur Beendigung des Befreiungsverfahrens führt und zu einer Zwangszuweisung zu einer Schweizer Krankenkasse führen kann. Des Weiteren verlangt das Schweizer Recht, dass eine gesetzeskonforme Deckung ab Ankunftstag vorliegt. Aus diesem Grund ist es umso wichtiger die Zahlungsfristen zu beachten. Im Fall eines Zahlungsausstandes, kann die Deckung suspendiert werden und eine Meldung an die zuständigen Behörden vonnöten sein
Ist es möglich, dass ein Befreiungsantrag von den zuständigen Behörden abgelehnt wird?
Die kantonalen Behörden können einen Antrag auf Befreiung ablehnen, sollten die gesetzlichen Bedingungen vom Antragsteller nicht erfüllt werden. Eine Ablehnung beinhalten immer auch einen Ablehnungsgrund, sowie eine Frist um ein allfälliges Rechtsmittel zu ergreifen. Sollte ein Antrag auf Befreiung abgelehnt werden, muss umgehend eine Schweizer Krankenversicherung gefunden werden und Swisscare sollte sofort kontaktiert werden, um die Kündigung einzuleiten.
Was ist eine Bestätigung der Befreiung?
Das ist das Dokument, welches Sie von den zuständigen Behörden (kantonal oder kommunal) in der Regel per Post erhalten und welches bestätigt, dass sie akzeptiert haben, dass Sie von der staatlichen Krankenversicherung befreit sind, weil Sie einen gleichwertigen Versicherungsschutz mit dem Versicherungsprodukt Swisscare Studentpass Schweiz haben.
Bitte bewahren Sie dieses Dokument gut auf wenn Sie es erhalten, denn Sie müssen bei der Einreichung eines Erstattungsantrags einen Scan oder eine Kopie einreichen.