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Krankenversicherung für internationale Studenten in Spanien

Für Studenten, Praktikanten, Au-pairs und Forscher
€ 31.90 / Monat
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Internationale Studenten-Krankenversicherung Spanien

 

Es handelt sich um eine umfassende Versicherung, die unbegrenzt stationäre Krankenhausaufenthalte, Ambulanztransporte und Hausbesuche bei Notfälle, Notfälle im Ausland und die Rückführung von sterblichen Überresten gemäss den Allgemeinen Versicherungsbedingungen umfasst.
 

Die Versicherung entspricht den spanischen Visavorschriften, ohne Franchise, ohne Selbstbehalt, ohne Karenzfrist und mit sofortigem Leistungsanspruch.

 

Die Versicherung deckt den Gesamtbetrag der versicherten medizinischen Kosten, sofern diese über das vereinbarte Ärzteverzeichnis erfolgen. 

Wer kann die Versicherung beantragen?

 

  • Ausländische Studenten
  • Ausländische Auszubildende und Praktikanten
  • Ausländische Au-pairs
  • Ausländische Akademiker und Forscher
  • Die begleitenden Familienangehörigen

Alle ausländischen Staatsangehörigen, welche sich zu Studienzwecken in Spanien aufhalten und über eine gültige befristete Aufenthaltsgenehmigung verfügen, können dieses Versicherung abschliessen.

Das Mindestalter beträgt 18 Jahre, das Höchstalter 44 Jahre.

Länderspezifische Informationen

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  • Belgien
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  • Rumänien
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  • Slowakei
  • Slowenien
  • Spanien
  • Spanien
  • Tschechische Republik
  • Ungarn
  • Zypern

Gut zu wissen

  • Geeignet für spanische Visumanträge
  • Versicherungsschutz bei Krankheit und Unfall
  • Stationäre/ambulante Behandlungen
  • Rückführung in das Heimatland
  • Rückführung der sterblichen Überreste
  • Unbegrenzte Versicherungssumme
  • Höchstalter für den Versicherungsschutz 45 Jahre
  • Versicherungsschutz bei der Arztwahl über das offizielle Ärzteverzeichnis
  • 24/7 Hilfeleistung
  • 100% digital
  • iOS / Android-App
  • Zahlung per Kreditkarte
  • Police sofort verfügbar

Häufig gestellte Fragen

  • Wie kann ich meine Adresse ändern?

    Melde dich einfach bei deinem Kundenkonto oder deiner mobilen App an und ändere deine Adresse direkt online.

  • Erhalte ich eine Versichertenkarte?

    Swisscare hat sich seit 2019 entschlossen, dass wir keine Versicherungskarten in Plastik mehr verteilen.

    Laden Sie einfach die MySwisscare-App auf iOS und Android herunter und Sie finden Ihre Digitale Versicherungskarte in Ihrer App.

  • Was ist enthalten?

    Diese Versicherung ist auf die Visabestimmungen für Spanien zugeschnitten, mit vollem Krankenversicherungsschutz,  ohne Franchise, ohne Selbstbehalt, ohne Karenzfrist und mit sofortigem Leistungsanspruch und mit Repatriierungsdeckung.

     

    Innerhalb der publizierten Ärzteliste besteht die freie Wahl von Ärzten oder Zentren. Der Versicherungsschutz umfasst die medizinische Grundversorgung, Facharztbesuche, Notfälle im In- und Ausland, diagnostische Tests, Behandlungen, Krankenhausaufenthalte und chirurgische Eingriffe.

     

  • Was ist ein Selbstbehalt?

    Der Selbstbehalt ist ein fixer Betrag zu Lasten des Versicherten im Falle eines Schadens, der durch die gewählte Versicherungspolice gedeckt ist. Die Höhe und der Anwendungsbereich werden in den allgemeinen Versicherungsbedingungen festgelegt. Der Selbstbehalt kann pro Vertragsjahr, pro Kalenderjahr, für eine bestimmte Dauer, für eine bestimmte Behandlung oder für einen bestimmten Versicherungsschutz berechnet werden. 

     

    Das Produkt Internationale Krankenversicherung für Studenten in Spanien hat keinen Selbstbehalt.

  • Kann ich in jedes medizinische Zentrum und zu jedem Facharzt gehen, den ich möchte?

    Du hast die freie Wahl unter den Ärzten und medizinischen Zentren, die im Ärzteverzeichnis des Clinicum aufgeführt sind. Das Ärzteverzeichnis ist die Liste der medizinischen Dienstleister innerhalb des medizinischen Netzwerks des Clinicums.

     

    Hier findest du das Suchportal des Ärzteverzeichnisses:

    https://www.clinicum.es/cuadro-medico/

  • Was muss ich tun, wenn ich einen Arzt oder ein Krankenhaus aufsuchen möchte?

    Wenn während deines Aufenthalts in Spanien eine medizinische Behandlung erforderlich ist, kannst du auf den entsprechenden Link klicken, welcher für deinen Aufenthaltsort vorgesehen ist. Unter den angegebenen Links kann nach einer medizinischen Einrichtung gesucht und ein Termin vereinbart werden. Du kannst deine digitale oder physische Versicherungskarte bei den medizinischen Einrichtungen vorlegen.

     

    Für Versicherte mit Wohnsitz in Katalonien:

    https://www.clinicum.es/cuadro-medico/ 

     

    Für Versicherte mit Wohnsitz im übrigen Spanien:

    https://clinicum.scdirecto.com/cuadro-medico/selector 

     

    Wenn ein Arzt einen Test verschreibt, muss die ärztliche Verschreibung immer von einem Facharzt aus dem Ärzteverzeichnis des Clinicums stammen. Du musst diese Verschreibung über die E-Mail [email protected] an Clinicum senden.

     

    In Notfällen wende dich an die 24/7 “URGENCIES”. Unter einem Notfall versteht man einen Fall, in dem der Versicherte nicht auf die normalen Leistungen des Versicherers warten kann, um eine angemessene Versorgung zu erhalten.

     

    In Spanien: +34 93 275 63 33

     

  • Was ist zu tun bei einem medizinischer Notfall außerhalb Spaniens?

    Medizinische Notfälle und Krankheiten, die während der Reise auftreten, sind überall auf der Welt bis zu einem Höchstbetrag von 15.000 € und während der ersten 90 Tage nach Reiseantritt versichert. Wird in diesen Fällen ärztliche Hilfe benötigt, rufe die nachfolgende Nummer an: 

     

    Im Ausland: + 34 93 485 74 73 

    Alarmzentrale für Verstorbene: +34 93 462 49 09

     

    Die Alarmlzentrale ist  ist rund um die Uhr für  dich da.

  • Wie lange dauert es, bis ich meine Versicherungspolice erhalte?

    Wenn du deine Versicherung mit der Kreditkarte bezahlst, kann die Versicherungspolice sofort vom Kundenkonto heruntergeladen werden.

     

  • Wie kann ich meine Versicherung kündigen?

    Du kannst deine Versicherung vor dem Beginn des Versicherungsschutzes kündigen. Eine Kündigung mit Rückerstattung ist nur unter den folgenden Umständen möglich:

     

    Stornierung mit voller Rückerstattung

     

    Wenn die Botschaft oder das Konsulat das Visum ablehnt, kann die Stornierung deiner Versicherung beantragt werden, indem du uns das offizielle Ablehnungsschreiben der Botschaft zustellst. Sobald dein Antrag geprüft wurde, wird der Betrag auf demselben Weg zurückerstattet, wie die ursprünglich Zahlung erfolgte.

     

    Stornierung nach Beginn der Versicherung, keine Rückerstattung möglich

     

    Nach Versicherungsbeginn ist eine Stornierung und Rückerstattung ohne offizielle Ablehnung des Visums nicht mehr möglich. In diesem Fall wird die gesamte Versicherungsprämie fällig und muss bezahlt werden.

     

    Erneuerung/Kündigung

    Der Versicherungsnehmer kann durch eine schriftliche Mitteilung per E-Mail und mindestens einen Monat vor Ablauf der Versicherung gegen die Vertragsverlängerung Einspruch erheben.

     

  • Deckt die Internationale Studentenversicherung Spanien (ISIES) Covid-19 ab?

    Ja, der Versicherungsschutz für Covid-19 ist in der aktuellen Deckung enthalten.

Clínicum Seguros, S.A. Mercantile Registry of Barcelona, T. 581. L. 147, 2nd Sec. (Companies). F. 119. H. 2.029, dated 17/03/1949. C.I.F. A08169690. Inscribed in the special registry of Insurance Providers of the Spanish Ministry of Finance O. M. of 21 July 1956. C-225.Inscribed in the census registry of the General Directorate of Healthcare Planning and Management of the Autonomous Government of Catalonia, number 45.