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Internationale Studenten Krankenversicherung Deutschland

Für Studenten, Praktikanten, Aupairs und Doktoranden
€ 22 / Monat
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Der Versicherungsplan entspricht dem deutschen Versicherungsvertragsgesetz (VVG) und die Ansprüche werden in Deutschland bearbeitet. Speziell für Studenten, Auszubildende und Praktikanten in Deutschland konzipiert, erfüllt die Police die Anforderungen für das Studentenvisum. Mit der Möglichkeit, zwischen einem jährlichen Selbstbehalt von 0 € oder 400 € zu wählen, sind Kunden nach einem Online-Kauf sofort versichert.

Die Police zeichnet sich durch ihre Anpassungsfähigkeit aus und ermöglicht Laufzeiten von einem Monat bis zu vollen fünf Jahren. Vor allem für Personen über 18 Jahre gedacht, ist es die perfekte Wahl für junge Erwachsene in Deutschland zu Bildungs- oder Ausbildungszwecken. Die Deckung umfasst wichtige medizinische Behandlungen und gewährleistet optimalen Schutz während ihres Aufenthalts. Zahlungsvorgänge werden durch Kreditkartenoptionen vereinfacht.

Wer kann die Versicherung beantragen?

 

 

  • Studenten aus dem Ausland, welche in Deutschland studieren

  • Praktikanten und Auszubildende aus dem Ausland

 

Das Mindestalter ist 18 Jahre, das maximale Eintrittsalter beträgt 45 Jahre.

 

Beantrage die Versicherungsdeckung online und erhalte unmittelbar die Versicherungspolice im MySwisscare-Konto!

 

Länderspezifische Informationen

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  • Belgien
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  • Spanien
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  • Tschechische Republik
  • Ungarn
  • Zypern

Gut zu wissen

  • Erfüllt die Kriterien um ein Studentenvisum zu beantragen

  • Sofortiger Erhalt der Police mittels E-Mail

  • Selbstbehalt €0 oder €400

  • Mindesteintrittsalter 18

  • Für Studenten, Praktikanten, und Auszubildende

  • Medizinisch notwendig indizierte Behandlungen gedeckt

  • 1 Monat Mindestdauer

  • Maximale Laufzeit 60 Monate (5 Jahre).

  • Kreditkartenzahlung

  • Ausgeschlossen sind Staaten ausserhalb des Schengen Raums und das Heimatland

Häufig gestellte Fragen

  • Wie kann ich meine Adresse ändern?

    Melde dich einfach bei deinem Kundenkonto oder deiner mobilen App an und ändere deine Adresse direkt online.

  • Was ist eine Franchise?

    Die Franchise ist eine fixe Summe, die im im Falle eines gedeckten Schadens zu Lasten des Versicherten erhoben wird. Die Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) definieren die Höhe sowie den Anwendungsbereich. Eine Franchise kann pro Vertragsjahr, pro Kalenderjahr, pro definierten Zeitraum, für eine bestimmte Behandlung oder auch für eine bestimmte Deckung erhoben werden.
     

    Die Franchise wird auch jeweils auf dem Versicherungspolice ausgewiesen. 

    Nicht alle Versicherungsprodukte unterliegen einer Franchise.

     

     

     

     

  • Wie kann man einen Schaden geltend machen?

    Wichtig

    Es ist wichtig zu wissen, dass nur eine Deckung besteht für Leistungen gemäss Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB). Manchmal sind Ausschlüsse anwendbar und dies kann je nach Versicherungsprodukt variieren. Es ist empfehlenswert die Deckung vor der Wahl des Versicherungsprodukts umfassend zu prüfen. 

    Im Falle von ambulanten Behandlungen (keine Übernachtung im Krankenhaus) muss der Versicherte in der Regel die medizinische Behandlung (Arztkosten, Apotheke, Spezialisten, ambulante Behandlungen im Krankenhaus) im voraus bezahlen. 

    Um sicherzustellen, dass die Rückerstattung schnell abgewickelt werden kann, ist es empfehlenswert die Anleitung für die Einreichung von Schäden via Kundenkonto oder mittels MySwisscare IOS oder Android App folge zu leisten. 

     

    1. Logge dich in dein MySwisscare Kundenkonto ein

    2. Wähle die betroffenen Versicherungspolice und vervollständige den entsprechenden Fragebogen.

    3. Nehme ein Foto auf oder mache ein Scan der detaillierten Rechnung und lade das Dokument im PDF oder JPG format hoch.

    4. Nehme ein Foto auf oder mache ein Scan des korrespondierenden Zahlungsbelegs (Bankquittung, Barquittung…)

    5. Kurze Zusammenfassung des Schadenfalls.

    6. Absenden / einreichen


     

    Wie lange dauert die Rückerstattung?


    Sobald die zuständige Schadensabteilung sämtliche notwendige Unterlagen erhalten hat, wird die Rückerstattung in die wege geleitet. In den meisten Fällen wird innerhalb von 30 Tagen zurückerstattet. Während der Hochsaison (z.B. Dezember) ist es möglich, dass eine Rückerstattung etwas länger andauert. Solltest du nach 45 Tagen noch keine Rückerstattung von der Versicherung erhalten haben, empfehlen wir die direkte Kontaktaufnahme via Email oder dem entsprechenden Kontaktformular.

  • Wie lange dauert es, bis ich meine Versicherungspolice erhalte?

    Sofort wenn du mit Kreditkarte bezahlst.

    Wenn du für deine Versicherung mit Kreditkarte bezahlst, kannst du dein Versicherungspolice sofort herunterladen. 


    Zahlungen mittels Banküberweisung: dies kann bis zu zwei Wochen dauern

    Zahlungen aus der EU/EWR oder der Schweiz benötigen in der Regel nur 2-3 Arbeitstage bis die Gutschrift auf unser Konto erfolgt. Kurz darauf wird dies in deinem MySwisscare Kundenkonto ersichtlich sein. Du wirst eine Bestätigungsemail erhalten.

    Für Zahlungen, die von außerhalb der EU/EWR oder der Schweiz stammen, kann die Bearbeitungsdauer bis zu zwei Wochen betragen. Sobald wir die Gutschrift erhalten, kriegst du ein Bestätigungsmail.


    Du kannst jederzeit mit Kreditkarte bezahlen um dein Versicherungspolice sofort zu erhalten.

    Logge dich in dein MySwisscare Konto ein, du kannst die Zahlungsmodalität unter dem Register “finance” umstellen, damit du deine Versicherungspolice sofort herunterladen kannst.

  • Krankenhäuser, Ärzte oder Zahnärzte - was ist gedeckt?

    Wird eine medizinische Behandlung notwendig, ist es wichtig, dass die Behandlung von einem in dem behandelnden Land anerkannten Arzt durchgeführt wird. Abhängig vom Versicherungsschutz gelten unterschiedliche Ausschlüsse, warum dringend empfohlen wird, vorgängig die Allgemeinen Versicherungs Bedingungen zu studieren. Bestehen Frage zur Erstattung oder zu Ansprüchen bitte direkt das Leistungszentrum kontaktieren. Ambulante Behandlungen ( keine Übernachtung in einer medizinischen Einrichtung) müssen in der Regel im Voraus bezahlt werden. Anschließend kann der Rückerstattungsantrag mittels E-Mail, über das Kundenkonto oder über iOS / Android App beim Schadenscenter beantragt werden.

    Bei einer stationären Behandlung (inklusive  Übernachtung) bitte die digitale Versicherungskarte vorlegen, welche im MySwisscare-Konto oder in der iOS- oder Android-App gespeichert ist. Benötigt das Spital weitere Informationen, bitte einfach auf "Teilen" klicken (oder tippen) und die vom Krankenhaus angegebene E-Mail-Adresse eingeben. Wir stellen dann das vollständige Versicherungspolice mit allen Details zu. In der Regel werden die Behandlungskosten direkt der Versicherung in Rechnung gestellt, wobei auch eine Kostengutsprache verlangt werden kann.

    Im Falle von ISIDE  sind ausschliesslich schmerzstillende Zahnbehandlungen und dringend notwendige Notfallreparaturen bestehender Prothesen und Zahnprothesen bis zu den in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) angegebenen Limiten gedeckt.

  • Wie kündige ich meine Internationale Studenten Krankenversicherung Deutschland?

    Nach der Widerrufsfrist kann die Versicherung wie folgt gekündigt werden: 

    • Zum vereinbarten Ablaufdatum

      Die Versicherung endet, wenn das Ablaufdatum des Versicherungsschutzes erreicht worden ist.
       
    • Die Versicherung endet mit dem Tod des Versicherten
       
    • Du erfüllst die Zulassungskriterien nicht mehr

      Wenn keine gültige Aufenthaltserlaubnis zu Studienzwecken in Deutschland besteht, erlischt der Anspruch auf die Internationale Studenten Versicherung Deutschland automatisch. Die Versicherung muss dennoch gekündigt werden, weshalb solche Änderungen umgehend mitgeteilt werden müssen. Je nach Statusänderung können weitere Unterlagen eingefordert werden.
       
    • Du verlässt Deutschland dauerhaft 

      Wenn du Deutschland dauerhaft verlässt, bedeutet dies, dass du dich in Deutschland abmeldest und deine Aufenthaltserlaubnis zurückgeben musst.  Des weiteren besteht kein Anspruch mehr auf die Internationale Studenten Versicherung Deutschland. Sende uns umgehend eine Kopie der Abmeldebestätigung. Die Versicherung endet gemäss Ausreisedatum auf der Abmeldebestätigung.
Rechtlich: Advigon Versicherung AG, Drescheweg 1, 9490 Vaduz, Liechtenstein ist unter der Nummer FL-0002.181.006-7 im Firmenregister des Fürstentums Liechtenstein in Vaduz eingetragen. Die Advigon Versicherung AG ist eine von der Finanzmarktaufsicht (FMA) in Liechtenstein autorisierte und registrierte Versicherungsgesellschaft. Swisscare Switzerland AG, mit Sitz in Morgenstrasse 129, 3018 Bern, Schweiz, ist im schweizerischen Firmenregister CHE-112.334.543 eingetragen. Darüber hinaus hat Swisscare Switzerland AG eine Registrierung als ungebundener Versicherungsmakler bei der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht (FINMA) unter der Registrierungsnummer 33060.