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Internationale Studenten Krankenversicherung Deutschland

Für Studenten, Praktikanten, Aupairs und Doktoranden
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Der Versicherungsplan entspricht dem deutschen Versicherungsvertragsgesetz (VVG) und die Ansprüche werden in Deutschland bearbeitet. Speziell für Studenten, Auszubildende und Praktikanten in Deutschland konzipiert, erfüllt die Police die Anforderungen für das Studentenvisum. Mit der Möglichkeit, zwischen einem jährlichen Selbstbehalt von 0 € oder 400 € zu wählen, sind Kunden nach einem Online-Kauf sofort versichert.

Die Police zeichnet sich durch ihre Anpassungsfähigkeit aus und ermöglicht Laufzeiten von einem Monat bis zu vollen fünf Jahren. Vor allem für Personen über 18 Jahre gedacht, ist es die perfekte Wahl für junge Erwachsene in Deutschland zu Bildungs- oder Ausbildungszwecken. Die Deckung umfasst wichtige medizinische Behandlungen und gewährleistet optimalen Schutz während ihres Aufenthalts. Zahlungsvorgänge werden durch Kreditkartenoptionen vereinfacht.

Wer kann die Versicherung beantragen?

 

 

  • Studenten aus dem Ausland, welche in Deutschland studieren

  • Praktikanten und Auszubildende aus dem Ausland

 

Das Mindestalter ist 18 Jahre, das maximale Eintrittsalter beträgt 45 Jahre.

 

Beantrage die Versicherungsdeckung online und erhalte unmittelbar die Versicherungspolice im MySwisscare-Konto!

 

Länderspezifische Informationen

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  • Tschechische Republik
  • Ungarn
  • Zypern

Gut zu wissen

  • Erfüllt die Kriterien um ein Studentenvisum zu beantragen

  • Sofortiger Erhalt der Police mittels E-Mail

  • Selbstbehalt €0 oder €400

  • Mindesteintrittsalter 18

  • Für Studenten, Praktikanten, und Auszubildende

  • Medizinisch notwendig indizierte Behandlungen gedeckt

  • 1 Monat Mindestdauer

  • Maximale Laufzeit 60 Monate (5 Jahre).

  • Kreditkartenzahlung

  • Ausgeschlossen sind Staaten ausserhalb des Schengen Raums und das Heimatland

Häufig gestellte Fragen

  • Wie kann ich meine Adresse ändern?

    Melde dich einfach bei deinem Kundenkonto oder der MySwisscare-App an, die für iOS und Android erhältlich ist, und ändere deine Adresse online.

  • Was ist ein Selbstbehalt?

    Der Selbstbehalt ist eine fixe Summe, die im Falle eines gedeckten Schadens zu Lasten des Versicherten erhoben wird. Die Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) definieren die Höhe sowie den Anwendungsbereich.

     

    Ein Selbstbehalt kann pro Vertragsjahr, pro Kalenderjahr, pro definiertem Zeitraum, für eine bestimmte Behandlung oder auch für eine bestimmte Deckung erhoben werden. Nicht alle Versicherungsprodukte unterliegen einem Selbstbehalt.
     

    Der Selbstbehalt wird auch jeweils auf der Versicherungspolice ausgewiesen.

  • Wie kann ich meinen Schaden geltend machen?

    Wichtig

     

    • Eine Deckung besteht nur für Leistungen gemäß den Allgemeinen Versicherungsbedingungen.

    • Manchmal sind Ausschlüsse anwendbar, dies kann je nach Versicherungsprodukt variieren. Es ist empfehlenswert, die Deckung vor der Wahl des Versicherungsprodukts umfassend zu prüfen.

     

    Ambulante Behandlung:

     

    • Im Falle von ambulanten Behandlungen (keine Übernachtung in einer medizinischen Einrichtung) muss der Versicherte die medizinische Behandlung (Arztkosten, Apotheke, Spezialisten, ambulante Behandlungen im Krankenhaus) im Voraus bezahlen.

     

    Einreichungsverfahren für eine schnelle Rückerstattung:

     

    • Nutze dein Kundenkonto oder die MySwisscare-App (bitte verwende die neueste iOS- oder Android-Version), um einen Schaden einzureichen.

    • Logge dich in dein MySwisscare-Konto ein.

    • Wähle die betroffene Versicherungspolice und vervollständige die Online-Felder.

    • Scanne die detaillierte Rechnung oder lade sie im PDF- oder JPG-Format hoch.

    • Füge einen Zahlungsbeleg bei (Bankquittung oder Barquittung).

    • Fasse das medizinische Problem und die Behandlung kurz zusammen.

    • Klicke auf „Absenden“ oder „Einreichen“.

     

    Wie lange dauert die Rückerstattung?

     

    Sobald die zuständige Schadensabteilung sämtliche notwendige Unterlagen erhalten hat, wird die Rückerstattung in die Wege geleitet. In den meisten Fällen wird innerhalb von 30 Tagen zurückerstattet. Während der Hochsaison (z. B. Dezember) ist es möglich, dass eine Rückerstattung etwas länger andauert. Solltest du nach 45 Tagen noch keine Rückerstattung erhalten haben, empfehlen wir die direkte Kontaktaufnahme mit dem Versicherer via E-Mail oder dem entsprechenden Kontaktformular.

  • Krankenhäuser, Ärzte oder Zahnärzte - was ist gedeckt?

    Wird eine medizinische Behandlung notwendig, ist es wichtig, dass die Behandlung von einem in dem behandelnden Land anerkannten Arzt durchgeführt wird. Abhängig vom gewählten Versicherungsschutz gelten unterschiedliche Ausschlüsse, warum dringend empfohlen wird, die Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) zu studieren. Bestehen Fragen zur Erstattung oder zu Ansprüchen, bitte direkt das Schadenscenter kontaktieren. Ambulante Behandlungen (keine Übernachtung in einer medizinischen Einrichtung) müssen in der Regel im Voraus bezahlt werden. Anschließend kann der Rückerstattungsantrag mittels E-Mail, über das Kundenkonto oder über die iOS-/Android-App beim Schadenscenter beantragt werden.



    Bei einer stationären Behandlung (inklusive Übernachtung) bitte die digitale Versicherungskarte vorlegen, welche im MySwisscare-Konto oder in der iOS- oder Android-App gespeichert ist. Benötigt das Spital weitere Informationen, bitte einfach auf „Teilen“ klicken (oder tippen) und die vom Krankenhaus angegebene E-Mail-Adresse eingeben. Wir stellen dann die vollständige Versicherungspolice mit allen Details zu. In der Regel werden die Behandlungskosten direkt der Versicherung in Rechnung gestellt, wobei auch eine Kostengutsprache verlangt werden kann.



    Im Falle von ISIG sind ausschließlich schmerzstillende Zahnbehandlungen und Zahnersatz infolge eines Unfalls bis zu den in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) und im Leistungskatalog angegebenen Limiten gedeckt. Schmerzlindernde restaurative Zahnheilkunde einschließlich einfacher Füllungen und Reparaturen von vorhandenem Zahnersatz, sofern diese Behandlung von einem Zahnarzt durchgeführt oder verschrieben wird.

  • Wie kündige ich meine Internationale Studenten Krankenversicherung Deutschland?

    Der Versicherungsnehmer/Versicherte kann innerhalb einer Frist von vierzehn (14) Kalendertagen den Vertrag ohne Angabe von Gründen widerrufen. Die Widerrufsfrist beginnt mit dem Tag des Abschlusses des Online-Vertrags. Der Versicherungsnehmer/Versicherte hat Anspruch auf Rückerstattung der bezahlten Prämie in voller Höhe, vorausgesetzt, es wurde kein Erstattungsantrag gestellt.

     

    Nach Ablauf der Frist von 14 Tagen ab Antragsdatum kannst du die Versicherung unter folgenden Umständen kündigen:

     

    • zum vereinbarten Ablaufdatum

      Die Versicherung endet automatisch, wenn das Ablaufdatum des Versicherungsschutzes erreicht worden ist. Die maximale Versicherungszeit beträgt nur 60 Monate.
       

    • bei Tod des Versicherungsnehmers
       

    • die Zulassungskriterien sind nicht mehr erfüllt

      Wenn keine gültige Aufenthaltserlaubnis zu Studienzwecken in Deutschland besteht, erlischt der Anspruch auf die Internationale Studentenkrankenversicherung Deutschland automatisch. Die Versicherung muss dennoch gekündigt werden, weshalb solche Änderungen umgehend mitgeteilt werden müssen. Je nach Statusänderung können weitere Unterlagen eingefordert werden.
       

    • im Falle eines Rücktransports bei Ankunft im nächstgelegenen Spital in deinem Heimatland 

      Wenn du Deutschland dauerhaft verlässt, bedeutet dies, dass du dich in Deutschland abmeldest und deine Aufenthaltserlaubnis zurückgeben musst. Des Weiteren besteht kein Anspruch mehr auf die Internationale Studentenkrankenversicherung Deutschland. Um deine Versicherung zu kündigen, sende uns bitte umgehend eine Kopie der Abmeldebestätigung der Gemeinde. Die Versicherung endet gemäß Ausreisedatum auf der Abmeldebestätigung.
  • Wie lange dauert es, bis ich meine Versicherungspolice erhalte?

    Sofort, wenn du mit Kreditkarte bezahlst.

     

    Nach der ersten Zahlung mit Kreditkarte kannst du dich in dein MySwisscare-Konto einloggen und deine Versicherungspolice sofort herunterladen.

Rechtlich: Advigon Versicherung AG, Drescheweg 1, 9490 Vaduz, Liechtenstein ist unter der Nummer FL-0002.181.006-7 im Firmenregister des Fürstentums Liechtenstein in Vaduz eingetragen. Die Advigon Versicherung AG ist eine von der Finanzmarktaufsicht (FMA) in Liechtenstein autorisierte und registrierte Versicherungsgesellschaft. Swisscare Switzerland AG, mit Sitz in Morgenstrasse 129, 3018 Bern, Schweiz, ist im schweizerischen Firmenregister CHE-112.334.543 eingetragen. Darüber hinaus hat Swisscare Switzerland AG eine Registrierung als ungebundener Versicherungsmakler bei der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht (FINMA) unter der Registrierungsnummer 33060.